Belehrungen /Gesundheitszeugnisse / Gesundheitspässe
Durch die Mitarbeiter werden für Beschäftigte im Lebensmittelverkehr Belehrungen durchgeführt und Bescheinigungen nach den § 43 Infektionsschutzgesetz (ehemalige Gesundheitszeugnisse) ausgestellt.
Krankenschwester: Frau Lemme (Belehrungen nach IfSG § 43)
Telefon: 03385 / 551 7111 - Telefax 03385 / 551 7100 - Zimmer 330
Belehrungen für Gesundheitspässe nach telefonischer Absprache:
Donnerstag 14:00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Gesundheitsaufseherin: Frau Lutze (Belehrungen nach IfSG § 43)
Telefon: 03321 / 403 5315 - Telefax 03385 / 551 7100 - Zimmer 315
Sprechzeiten:
Dienstag 09:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Krankenschwester: Frau Lemme (Belehrungen nach IfSG § 43)
Telefon: 03385 / 551-7111 - Telefax 03385 / 551 7100 - Zimmer 18
Belehrungen für Gesundheitspässe nach telefonischer Absprache:
Dienstag (zwei Belehrungen) 11:00 Uhr und 15:00 Uhr sowie nach Vereinbarung
