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Unterhaltssicherung

 

Unterhaltssicherung

Wer seine Wehrpflicht erfüllt, den Zivildienst leistet oder den Wehrdienst in der Verfügungsbereitschaft absolviert, hat - soweit die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt werden - für sich und ggf. für seine Familienangehörigen Anspruch auf wirtschaftliche Hilfen nach dem  Unterhaltssicherungsgesetz (USG).

 

Sollten Sie zu einer Wehrübung einberufen worden sein, erhalten Sie vom Kreiswehrersatzamt ergänzend zum Einberufungsbescheid für die Unterhaltssicherungsbehörde auch den Antrag auf Leistungen für Wehrübende nach § 13 USG sowie den Vordruck einer Arbeitgeberbescheinigung. Sofern Sie nicht im öffentlichen Dienst tätig sind und Ihnen ein Verdienstausfall entsteht, können Sie Leistungen im Rahmen einer Verdienstausfallentschädigung beantragen. Sind Sie selbständig, Student oder arbeitslos, bitten wir Sie, sich vorab mit uns in Verbindung zu setzen.

 

Die Leistungen werden auf Antrag gewährt.

 

Der Antrag sollte nach Möglichkeit ca. 1 Monat vor Dienstbeginn gestellt werden. Das Antragsrecht erlischt 3 Monate nach Beendigung des Dienstes.

 

Entsprechende Antragsvordrucke können bei der Unterhaltssicherungsstelle angefordert werden.

 

Aufgrund der Komplexität der Unterhaltssicherung bitten wir um Verständnis, dass die Ausführungen sowie die Antragsunterlagen nicht für jeden Einzelfall abschließend geregelt werden können. Notwendige Ergänzungen werden im Beratungsgespräch bei der Unterhaltssicherungsstelle vorgenommen. 

Ihre Ansprechpartnerin für Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz

 

Frau Reinicke

Tel.: 03385/ 551-2551

Fax: 03385/ 551- 32551

E-Mail:  Marlies.Reinicke@havelland.de