Aktuelles Veterinärüberwachung
Deutschland ist wieder frei von Blauzungenkrankheit
Nachdem 2006 erstmals Blauzungenvirus in Deutschland festgestell wurde, breitete sich die Tierseuche rasant aus. Auch das Land Brandenburg und damit der Landkreis Havelland wurden zur Restriktionzone erklärt. Nach einer Impfkampange und umfangreichen Untersuchungen wird Deutschland nun mit Wirkung vom 15.02.2012 als "frei von Blauzungenkrankheit" erklärt.
Schmallenberg-Virus
In Deutschland ist ein neues Virus bei Rindern, Schafen und Ziegen aufgetreten, dass nach dem Herkunftsort als Schmallenberg-Virus bezeichnet wird.
Bei einer Herde mit 446 Mutterschafe wurden 8 Lämmer mit Missbildungen tot geboren. Bei einem kleinen Bestand mit 5 Mutterschafen kamen 4 Lämmer mit Missbildungen auf die Welt. Weitere Fälle sind bisher nicht bekannt. (Stand 17.04.2012)
Das Schmallenberg-Virus wurde bisher in den Niederlanden, Deutschland und Belgien nachgewiesen. Aus dem Land Brandenburg liegen auch Nachweise vor. Das Virus gehört zu der Gruppe der Orthobunya-Viren. Es wird durch Stechmücken und Gnitzen übertragen.
Es ist bisher unklar, ob es sich um einen Neueintrag dieses exotischen Virus handelt oder ob diese Vieren schon seit längerer Zeit in Europa vorkommen.
Es erkranken Rinder, Schafe und Ziegen. Schafe und Ziegen durchseuchen stumm. Bei Rindern beobachtet man Milchrückgang, Fieber und Durchfall.
Das Schmallenberg-Virus kann auch den Fetus infizieren und zu schweren Schädigungen führen. Neben Aborten sind Früh- und Totgeburten sowie Geburt lebenschwacher und missgebildeter Lämmer und Kälber typisch.
Es ist damit zu rechnen, dass sich das Schmallenberg-Virus weiter ausbreitet. Eine Therapie oder einen Impfstoff gibt es noch nicht. Der Schutz der empfänglichen Tiere vor Mücken und Gnitzen ist die einzige Möglichkeit
Eine wichtige prophylaktische Maßnahme zum Schutz vor Mücken und Gnitzen ist die Behandlung der Tiere mit Repellentien, die bei Tierärzten erhältlich sind.
Diese Mittel kamen bereits bei der Bekämpfung der Blauzungenkrankheit zum Einsatz.
Es wurden im LK stichprobenartige Untersuchungen auf Antikörper bei gesunden Schafen und Rinder durchgeführt. Diese Proben werden im Friedrich-Löffler-Institu eingehend untersucht. Es konnten keine Antikörper ermittelt werden.
Das Schmallenberg-Virus ist kein Zoonoseerreger. Es stellt kein Risiko für den Menschen dar.
Die Erkrankung ist als "Meldepflichtige Tierkrankheit" eingestuft. Demnach müssen alle Tierhalter und Tierärzte, denen verdächtige Symptome bei den Tieren auffallen, der Meldepflicht beim Veterinäramt nachkommen.
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Merkblättern.
FLI und Task Force
Merkblatt für die Untersuchung von Wildvögeln
Information an die Jagdausübungsberechtigten zur Untersuchung von Wildvögeln auf Influenzaviren
Allgemeinverfügung - Wildschweine
Die Amtstierärztin des Landkreises Havelland erlässt die folgende Allgemeinverfügung zum Umgang mit erlegten und verendeten Wildschweinen in den aufgeführten Gemarktungen.
Allgemeinverfügung zur BVD-Verordnung
Ab sofort müssen alle Kälber grundsätzlich auf BVD-Virus mittels Ohrstanzproben untersucht werden. Dazu werden den Kälbern Ohrmarken eingezogen, mit denen man ein Stück Gewebe ausstanzt, was dann im Landeslabor auf Viren untersucht wird. Ältere Rinder werden blutserologisch untersucht.
Näheres ist in der Allgemeinverfügung geregelt und in einem Merkblatt zusammengefasst.
Die neue Kennzeichnung von Equiden
Die Europäische Kommission hat die Verordnung 504/2008 neu geregelt. Es wird ein eindeutiges Identifizierungssystem eingeführt, das es ermöglicht, die Gesundheit von Pferden, Eseln und anderen Equiden zu verbessern. Alle Equiden sollen binnen sechs Monaten nach ihrer Geburt einen eigenen Pass erhalten. Gleichzeitig mit der Ausstellung des Passes wird dem Tier im Halsbereich ein auf den Pass abgestimmter Chip implantiert. Die Angaben zum Pferd werden in einer Datenbank gespeichert.
Nähere Angaben hierzu finden Sie in dem Merkblatt des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg.
Fuchs- und Mardereinsendungen und Wildschweinblutproben
Tollwutuntersuchungen bei Füchsen und Marderhunden
Im Territorium des Landes Brandenburg wurde Tollwut seit 1995 nicht mehr festgestellt. Die Kontrolle insbesondere der Fuchspopulation stellt jedoch weiterhin ein wichtiges Mittel zur Früherkennung bzw. zur Verhinderung der Wiedereinschleppung der Tollwut dar.
Zur Überwachung der Tollwutsituation werden die Jäger gebeten, im Jahr 2010 flächendeckend 140 Füchse und 30 Marderhunde aus dem Territorium des Landkreises Havelland zur Untersuchung abzugeben. Es wird eine Aufwandsentschädigung von 18 EUR pro Tier gezahlt.
Alle verendeten, kranken, verhaltensgestörten oder anderweitig auffälligen Füchse und Marderhunde sind in die Untersuchung mit einzubeziehen. In Zeiten erhöhter Exposition (Ranz, Raubmündigkeit) hat eine verstärkte Beprobung verendeter, kranker und verhaltensauffälliger Füchse und Marderhunde zu erfolgen.
Blutproben Schwarzwild
Darüber hinaus ist es zur Überwachung der Tierseuchensituation (Klassische Schweinepest) im Schwarzwildbestand des Landkreises erforderlich, über das Jahr verteilt 60 Blutproben zu untersuchen. Die Jäger im Landkreis sind gebeten, diese Blutproben zu entnehmen und mit den Fleischproben zur Trichinenuntersuchung abzugeben. Entnahmeröhrchen wurden bereits ausgeben oder können in den Bürgerservicebüros Rathenow und Nauen abgeholt werden.
Ausführliche Informationen zu den Abgabemöglichkeiten erfahren Sie in der
Pressemitteilung.
Neue Tierschutz-Transportverordnung
Mit Inkrafttreten der Verordnung VO (EG) 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen wird ein Ergänzungslehrgang für Tiertransporteure notwendig.
