Banner mit Wappen und Bild des Hohennauener Sees

Vollzeitausbildung

 

Vollzeitausbildung

Berufsschülerinnen und Berufsschülern, die sich in der Vollzeitausbildung (Berufsfachschule, Berufsausbildung Vorbereitung, Berufsgrundschuljahr, Absolvierung Berufsschulpflicht, 2-jährigen Bildungsgang der Fachoberschule) befinden, werden Zuschüsse zu den Fahrtkosten zwischen Wohnung und Schule/Ausbildungsstätte/Praktikumsbetrieb gewährt. Grundvoraussetzungen hierfür sind, dass diese Schülerinnen und Schüler ihren Wohnsitz im Landkreis Havelland (Landkreis) haben und keine Arbeits- oder Ausbildungsvergütung erhalten. Die Bezuschussung der Fahrtkosten ist von den Personensorgeberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern beim Landkreis zu beantragen. Ist die Inanspruchnahme einer subventionierten Schülerfahrkarte ausgeschlossen und werden die Anspruchsvoraussetzungen für eine Bezuschussung grundsätzlich festgestellt, haben die Antragsteller die Beförderung in eigener Verantwortung zu organisieren und die hierfür aufzuwendenden Kosten grundsätzlich für einen Zeitraum von 3 Monaten zu verauslagen. Zuschüsse zu den Fahrtkosten können von den Antragstellern jeweils für einen Zeitraum von 3 zurückliegenden Monaten beim Landkreis beantragt werden. Hierfür ist das vom Landkreis vorgesehene Formular zu verwenden, dem geeignete Nachweise über die verauslagten Beförderungskosten beizufügen sind.

An wen wende ich mich?

Frau Gabriele Bornemann                             Landkreis Havelland
Telefon: 03385/551 2454                             Schulverwaltungsamt
Telefax: 03385/551 2598                             Platz der Freiheit 1
gabriele.bornemann@havelland.de                             14712 Rathenow
                               

Welche Vordrucke/Formulare benötige ich?

 

 

Welche Gebühren/Entgelte/Auslagen kommen auf mich zu?

Für das Verwaltungsverfahren der Gewährung von Zuschüssen zu den Fahrtkosten für die Vollzeitausbildung werden keine Gebühren/Entgelte erhoben. 

 

Der Landkreis Havelland bezuschusst die Schülerfahrtkosten auf der Grundlage des § 5 der Satzung des Landkreises Havelland über die Schülerbeförderung und die Gewährung von Zuschüssen zu den Schülerfahrtkosten. Der sich hieraus ergebende Eigenanteil beläuft sich, ohne Berücksichtigung von erhöhten Zuschüssen für Geschwisterkinder oder für Empfänger von Sozialleistungen nach dem AsylbLG, dem SGB II, dem SGB XII, dem WoGG oder dem BKGG, auf 55 Prozent des jeweiligen Fahrkartentarifs.  

 

Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?

§ 112 des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg ( BbgSchulG)

 

  

Satzung des Landkreises Havelland über die Schülerbeförderung und die Gewährung von Zuschüssen zu den Schülerfahrtkosten vom 02.04.2004 (veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Havelland Nr. 09/2004), geändert durch die Zweite Änderungssatzung vom 27.05.2008 (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 07/2008), zuletzt geändert durch die Dritte Änderungssatzung vom 02.07.2010 (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 18/2010).

 

Zum besseren Verständnis hier die LESEFASSUNG dieser Satzung