Wirtschaftliche Jugendhilfe
Der Bereich der "Wirtschaftlichen Jugendhilfe" beschäftigt sich im Wesentlichen mit den wirtschaftlichen Folgen, die sich aus den Entscheidungen der Sozialarbeit des "Allgemeinen Sozialen Dienstes" (ASD) und des "Besonderen Sozialen Dienstes" (BSD) ergeben.
Hierzu gehören u.a.:
- Zahlung von Pflegegeld bei Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien
- Bezahlung der Heimkostenrechnungen bei Gewährung von Hilfe zur Erziehung in Heimen und anderen Betreuten Wohnformen
- Bezahlung der Kostenrechnungen bei Gewährung von ambulanter Hilfe
- Bearbeitung der Anträge auf einmalige Beihilfen
- Heranziehung zu den Kosten der Eltern, Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen bei Gewährung von stationären und teilstationären Hilfen
- Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern, Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen
- Geltendmachung von finanziellen Ansprüchen gegenüber Dritten
- Prüfung der örtlichen Zuständigkeit und Durchsetzung von finanziellen Ansprüchen gegenüber anderen Jugendämtern

