Wohngeld
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Diesen Zuschuss gibt es als
- Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers,
- Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.
Grundlage bildet das
Wohngeldgesetz (WoGG).
Unerheblich für die Leistung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum in einem Alt- oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist. Voraussetzung für den Miet- oder Lastenzuschuss ist, dass der Wohnungsinhaber den Wohnraum bewohnt und die Miete oder Belastung dafür aufbringt.
Rechtsanspruch und Antragstellung
Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
- der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
- der Höhe des Einkommens der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Antragsformulare erhalten Sie in Ihrem zuständigen Sozialamt oder im Bürgerservicebüro. Auf Ihren Wohngeldantrag erteilt Ihnen die für Sie zuständige Behörde einen schriftlichen Bescheid.
Wie lange wird Wohngeld gezahlt?
Erfüllen Sie die Bedingungen, wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate bewilligt, und zwar ab dem 1. des Monats, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich.
Ihre Ansprechpartner für Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
Frau Farin
Tel.: 03385/ 551-2509
Fax: 03385/ 551-32509
E-Mail:
Renate.Farin@havelland.de
Frau Witt
Tel.: 03385/ 551-2552
Fax: 03385/ 551-32552
E-Mail:
Marianne.Witt@havelland.de
Frau Wittig
Tel.: 03385/ 551-2467
Fax: 03385/ 551-32467
E-Mail:
Sabine.Wittig@havelland.de
