Zahnärztlicher Dienst
Der Zahnärztliche Dienst des Gesundheitsamtes führt einmal schuljährlich Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und zahnärztliche Untersuchungen zur Früherkennung und Beobachtung der gesundheitlichen Verhältnisse im Zahn-, Mund- und Kieferbereich der Kinder und Jugendlichen in Kindertagesstätten und Schulen einmal schuljährlich durch. Dabei werden die Sorgeberechtigten schriftlich über festgestellte Auffälligkeiten und eine Behandlungsbedürftigkeit informiert.
Der Zahnärztliche Dienst organisiert, koordiniert und führt präventive Maßnahmen im Rahmen der Gruppenprophylaxe insbesondere für alle 2 - 12-jährigen(gemäß § 21 SGB V erstreckt sich dies neben den zahnärztlichen Untersuchungen auf Dokumentation, Zahnschmelzhärtung, Ernährungsberatung und Mundhygiene) durch. Dazu gehört auch die intensive präventive Betreuung für Behinderte in den Förderschulen und Integrationskindertagesstätten.
Ergänzend werden in den beiden Dienststellen des Gesundheitsamtes in Rathenow und Nauen Beratungssprechstunden vorwiegend für Eltern mit Vorschulkindern durchgeführt.
