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Zuschüsse Unterkunft und Verpflegung für Berufsschüler

 

Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterbringung

Das Land Brandenburg gewährt berufsschulpflichtigen Schülerinnen und Schülern im Bildungsgang zur Vermittlung des schulischen Teils einer Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung in Bundesfachklassen oder Landesfachklassen, denen eine tägliche Anreise nicht zugemutet werden kann, Zuschüsse zu den Kosten der Unterkunft und Verpflegung. Die Zuschüsse sind von den Personensorgeberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern beim Landkreis Havelland zu beantragen. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass sich der Sitz der Ausbildungsstätte im Landkreis Havelland befindet. Für die Beantragung sind die dafür vorgesehenen Formulare zu verwenden.

 

 

An wen wende ich mich?

Frau Anja Krumrey                             Landkreis Havelland
Telefon: 03385/551 2455                             Schulverwaltungsamt
Telefax: 03385/551 2598                             Platz der Freiheit 1
anja.krumrey@havelland.de                             14712 Rathenow
                               

Welche Gebühren/Entgelte/Auslagen kommen auf mich zu?

Für das Verwaltungsverfahren der Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterbringung am Berufsschulstandort werden keine Gebühren/Entgelte erhoben. 

 

 

Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?

§ 115 des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg ( BbgSchulG)

 

Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen an Berufsschüler/innen zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterkunft (RL Unterkunft-Verpflegung-RLU-V)