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Anliegen A-Z: Ausbildungsförderung (Schüler-BAföG)

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Gebühren

Beschreibung

Eine gute Ausbildung ist die Basis für beruflichen Erfolg.
Ziel des BAföG ist es, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.


Voraussetzungen 

Persönliche Voraussetzungen für den Anspruch auf Ausbildungsförderung sind grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit, die Eignung das angestrebte Ausbildungsziel zu erreichen und der Beginn der Ausbildung vor dem 30. Lebensjahr.

Weiterhin können ausländische Auszubildende unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls eine Förderung erhalten.

Betriebliche oder überbetriebliche Ausbildungen - so genannte Ausbildungen im dualen System - können nach dem BAföG nicht gefördert werden, dies gilt auch für den Besuch der Berufsschule.
Wenden Sie sich hier bitte an Ihre zuständige Agentur für Arbeit, ob für Sie eventuell eine Förderung über die Berufsausbildungbeihilfe (BAB) in Frage kommt.

 

Leistungen nach dem BAföG können Schülerinnen und Schüler erhalten von:

  • weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und von Berufsfachschulen, ab Klasse 10, sowie von Fach- und Fachoberschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, wenn der Auszubildende die weiteren Voraussetzungen nach dem BAföG erfüllt;
  • Berufsfachschul- und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln;
  • Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt;
  • Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen,Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs;
  • Praktikantinnen und Praktikanten, wenn das Praktikum im Zusammenhang mit den unter Punkt 1 bis 4 genannten Ausbildungen vorgeschrieben und in den Ausbildungsbestimmungen inhaltlich geregelt ist sowie
  • Studierende an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen.

In der Regel erfolgt die Antragstellung für:

  • Studierende an Hochschulen beim Studentenwerk der Hochschule, an der der Studierende immatrikuliert ist;
  • Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien beim Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet;
  • alle anderen Schülerinnen und Schüler beim Amt für Ausbildungsförderung der Stadt / Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern.

 

Hinweis 

Aufgrund des 9. SGB-II-Änderungsgesetzes können BAföG-Empfänger unter Umständen auch zusätzlich Bürgergeld (Arbeitslosengeld II / Hartz IV) beziehen. Bitte lassen Sie deshalb auch Ihren eventuellen Anspruch darauf bei Ihrem zuständigen Jobcenter prüfen.

 

Antragstellung 

Die entsprechenden Anträge finden Sie als PDF-Dokumente auf den Seiten unseres Sozialamtes, Bereich Ausbildungsförderung oder des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

-> BAföG-Anträge über Sozialamt, Bereich Ausbildungsförderung
-> BAföG-Anträge über BMBF

  

Online-Antrag BAföG

Sie können Ihren Antrag auf Ausbildungsförderung (BAföG) auch gerne online stellen und absenden über die Internetseite des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg. Wählen Sie einfach Ihre gewünschte Art der Ausbildungsförderung aus und füllen Sie die Formulare aus. Anschließend können Sie Ihren Antrag, je nach technischer Voraussetzung, auch gleich online an unser Amt für Ausbildungsförderung im Landkreis Havelland senden. 

 -> BAföG Online Land Brandenburg


Zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrages auf Ausbildungsförderung (BAföG) im Landkreis Havelland ist das Sozialamt, Bereich Ausbildungsförderung.
Hier erhalten Sie weiterführende detaillierte Informationen rund um Ihren BAföG-Antrag.
Ebenso auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee zu stellen. Die Antragsformulare liegen im Bürgerservicebüro vor.

Gebühren

  • gebührenfrei