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Anliegen A-Z: Ersterteilung / Verlängerung einer Fahrgastbeförderung (FzF bzw. P-Schein)

Beschreibung

Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenwagen oder einen Personenkraftwagen im Linienverkehr, bei gewerblichen Ausflugsfahrten, Ferienziel-Reisen oder gebündeltem Bedarfsverkehr führt, bedarf einer zusätzlichen Erlaubnis. Die Fahrerlaubnis zu Fahrgastbeförderung (FzF) ist immer dann erforderlich, wenn andere Personen gewerblich, d. h. mit einer Absicht der Gewinnerzielung befördert werden. Keiner Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bedarf es, wenn für das Kraftfahrzeug mit dem Personen befördert werden, die Busklasse D1, D1E, D oder DE vorgeschrieben sind.

Die Erlaubnis wird immer befristet für 5 Jahre erteilt. Erforderlich ist der Nachweis der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) durch einen zusätzlichen Ausweis (zum Führerschein).

Sollten Sie noch im Besitz eines rosa Papierführerscheins (DDR oder BRD) sein, so muss dieser gleichzeitig in einen EU-Kartenführerschein umgestellt werden, da der EU-Kartenführerschein eine Voraussetzung für die Erteilung des FzF ist (§48 Fahrerlaubnis-Verordnung FeV). Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf unserer Informationsseite zum EU-Kartenführerschein.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 21 und 2 Jahre im Besitz eines Führerscheins der Klasse B

Voraussetzungen für Krankenkraftwagen (nur für Rettungsdienst, keine Krankentransporte):

  • Mindestalter 19 und 1 Jahr im Besitz eines Führerscheins der Klasse B



Hinweis zu den Bearbeitungszeiten:

Bitte planen Sie für Ihren Antrag bis zur Erteilung der Fahrgastbeförderung eine gewisse Bearbeitungszeit ein. Bei Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags wenden Sie sich bitte an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Havelland.
 

Zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrages ist die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Havelland.

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee elektronisch aufnehmen zu lassen.

Gebühren

  • Ersterteilung FzF: 43,90 Euro
  • - mit gleichzeitiger Umstellung in den EU-Kartenführerschein: 68,20 Euro
  • - mit gleichzeitiger Verlängerung der Klassen C1E, CE, D1E o. DE: 78,40 Euro
     
  • Verlängerung FzF: 38,00 Euro
  • - mit gleichzeitiger Umstellung in den EU-Kartenführerschein: 62,30 Euro
  • - mit gleichzeitiger Verlängerung der Klassen C1E, CE, D1E o. DE: 72,50 Euro

Gerne können Sie bei uns bevorzugt per EC-Karte oder in bar bezahlen.

Benötigte Unterlagen

Ersterteilung oder Neuerteilung nach Fristablauf des FzF:

  • EU-Kartenführerschein, min. der Klasse B,
  • Ihren gültigen Personalausweis,
  • oder Ihren Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate), zum Nachweis des Wohnsitzes,
  • behördliches  Führungszeugnis (wird vom Einwohnermeldeamt direkt an die Fahrerlaubnisbehörde versandt, nicht älter als 3 Monate),
  • ärztliche Untersuchung über die körperliche und geistige Eignung, max. 1 Jahr alt (vom Hausarzt bzw. Arbeitsmediziner) / Achtung: nur noch Bescheinigungen nach aktuellem Muster gem. Anlage 5 Fahrerlaubnisverordnung (FeV), alte Bescheinigungen sind ungültig und dürfen nicht mehr angenommen werden,
  • augenärztliches Gutachten / Zeugnis, max. 2 Jahre alt (vom Augenarzt bzw. Arbeitsmediziner),
  • Leistungstest, max. 1 Jahr alt (von TÜV, DEKRA, Arbeitsmediziner o.ä.),
  • evtl. Weiterbildungsbescheinigungen / IHK-Zeugnis für die Schlüsselzahl "95", 
  • bei gleichzeitigem Umtausch von Papier- in den EU-Kartenführerschein zusätzlich noch1 biometrisches Lichtbild

zusätzlich bei Krankenkraftwagen (nur für Rettungsdienst, keine Krankentransporte):

  • Nachweis derAusbildung in Erster Hilfe

bei Taxi:

  • eine Ortskundeprüfung wird seit 02.08.2021 aufgrund rechtlicher Änderungen nicht mehr benötigt,
  • stattdessen wird nun ein Fachkundenachweis zum Führen von Taxen, Mietwagen oder Fahrzeugen im gebündelten Bedarfsverkehr benötigt,
    -> hierfür hat der Gesetzgeber bisher keine rechtliche Grundlage geschaffen, d.h. Sie können derzeit bei der Beantragung eines FzF/P-Schein diesen Fachkundenachweis noch nicht vorlegen und daher muss dieser zu einem späteren Zeitpunkt von Ihnen nachgereicht werden


Verlängerung des FzF:

  • Ihren gültigen Personalausweis,
  • oder Ihren Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung zum Nachweis des Wohnsitzes (nicht älter als 3 Monate),
  • Ihren EU-Kartenführerschein,
  • behördliches  Führungszeugnis (wird vom Einwohnermeldeamt direkt an die Fahrerlaubnisbehörde versandt, nicht älter als 3 Monate),
  • ärztliche Untersuchung über die körperliche und geistige Eignung, max. 1 Jahr alt (vom Hausarzt bzw. Arbeitsmediziner),
  • augenärztliches Gutachten / Zeugnis, max. 2 Jahre alt (vom Augenarzt bzw. Arbeitsmediziner),
  • Leistungstest - erst ab dem 60. Lebensjahr (über Arbeitsmediziner, TÜV, DEKRA - max. 1 Jahr alt).