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Anliegen A-Z: Landespflegegeld / Blindengeld

Beschreibung

Antragsberechtigt sind folgende Personen, die ihren Wohnsitz im Landkreis Havelland haben:

  • Schwerbehinderte ohne Anspruch auf Leistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (Pflegekasse)
  • mit Verlust beider Beine im Oberschenkelbereich oder beider Hände
  • mit Lähmungen oder mit gleichartigen Behinderungen, wenn dadurch Betreuungsbedarf zur Sicherung der körperlichen Mobilität und hauswirtschaftlichen Versorgung besteht
  • Blinde Menschen und ihnen nach § 72 Abs. 5 SGB XII gleichgestellte Personen
  • Gehörlose unter bestimmten Voraussetzungen.

Die Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz sind nicht einkommens- und vermögensabhängig.

Zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrages ist das Sozialamt des Landkreises Havelland.

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee zu stellen.

Gebühren

  • gebührenfrei

Benötigte Unterlagen

  • eine Liste der benötigten Unterlagen ist im Antrag als Anlage 1 enthalten (Seite 6)