Anliegen A-Z: Waisen- / Halbwaisenrente

Beschreibung

Die gesetzliche Rentenversicherung schützt auch vor dem Unterhaltsverlust bei Tod der Eltern. Nach dem Tod eines Versicherten erhalten seine Kinder Waisenrente, wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Leistungen können auch Stiefkinder, Pflegekinder sowie Enkel und Geschwister des Versicherten erhalten.

Die Waisenrente wird grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen wird Waisenrente bis Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt.

Wenn Kinder noch einen unterhaltspflichtigen Elternteil haben, besteht evtl. ein Anspruch auf Halbwaisenrente.

Die Antragstellung erfolgt elektronisch in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee.

Um ihnen hier unnötige Wege- und Wartezeiten zu ersparen, ist eine vorherige telefonische Terminabsprache erforderlich.

Weitere Auskünfte erhalten sie auch unter:

www.deutsche-rentenversicherung.de

 

Gebühren

  • gebührenfrei

Benötigte Unterlagen

  • Sterbeurkunde (im Original),
  • Personalausweis der Waise (soweit dieser je nach Alter schon vorliegt),
  • Geburtsurkunde der Waise (im Original, mit Angabe des verstorbenen Elternteils),
  • persönliche Steueridentifikationsnummer,
  • Bankverbindung (IBAN- & BIC-Nummer),
  • Sozialversicherungs-Nr. des Verstorbenen und der Waise (soweit vorhanden),
  • evtl. je nach Einzelfall weitere Unterlagen/Dokumente.