Landrat Schröder zu den Regelungen Hartz-IV-Wohnkosten

06.11.2006 - Landrat Schröder zu den Regelungen Hartz-IV-Wohnkosten: Ein Kompromiss ist kein großer Erfolg

Pragmatisch hat Landrat Dr. Burkhard Schröder auf die Bund-Länder-Einigung in Bezug auf die Kosten der Unterkunft für ArbeitslosengeldII-Empfänger reagiert. „Nach diesen politischen Vorzeichen und der scheinbar festgefahrenen Verhandlungssituation noch Mitte vergangener Woche muss der Kompromiss jetzt akzeptiert werden“, so Schröder.
Weniger als gewollt und etwas mehr als es zuletzt aussah, lässt sich das Verhandlungsergebnis aus Sicht der Landkreise verkürzen. Statt wie bislang mit 29,1  wird sich der Bund ab kommendem Jahr mit 31, 8 Prozent an den Kosten der Unterkunft der Unterkunft beteiligen. „Damit haben wir eine leichte Besserstellung gegenüber der jetzigen Position erreicht“, erklärt Schröder. Der Bund wird nun insgesamt 4,3 Milliarden Euro für Unterkunftskosten bereitstellen. Bislang waren 3, 9 Milliarden angeboten worden, die gleiche Summe wie im laufenden Jahr. Gefordert hatten Länder und kommunale Interessenvertretungen wie der Deutsche Landkreistag jedoch 5,8 Milliarden Euro. „Damit bleibt das Ergebnis natürlich ein Kompromiss und wird kein großer Erfolg“, betont Schröder.
Unbenommen davon bleibt, dass der deutlich größere Teil der Kosten, ca. 70 Prozent, ohnehin aus den Kreis- bzw. Kommunalkassen gezahlt wird und dass bei steigenden Bedarfsgemeinschaften auch höhere Kosten auf die Kreise zukommen.
Da die genauen Verteilungsmechanismen des Kompromisses noch nicht bekannt sind, kann die Entlastung der Kreiskasse in Bezug auf diesen Posten noch nicht genau beziffert werden. Erste Zahlen dazu sollen möglichst bis zum Kreistag am kommenden Montag, 13. November,  vorliegen.
Für eine völlig andere Politik in Sachen Kosten der Unterkunft besteht auch nach diesem Verhandlungsergebnis keinerlei Veranlassung, betont Landrat Schröder. „Die Verwaltungsrichtlinie zu den Kosten der Unterkunft ist so gefasst, dass mit Augenmaß und angemessen entschieden wird.“
Im Jahr 2006 werden im  Landkreis Havelland 36, 25 Millionen Euro für Kosten der Unterkunft von 12.300 Bedarfsgemeinschaften aufgewendet (laut Haushaltsplanungen). Von diesen Kosten erstattet der Bund in diesem Jahr  29, 1 Prozent.