09.10.2006 - Erneut Schutzmassnahmen zur Geflügelpest Nach derzeitiger Einschätzung der Möglichkeit der Einschleppung von Geflügelpest in unsere Haus- und Nutzgeflügelbestände durch Wildvögel und insbesondere unter
Berücksichtigung des einsetzenden Vogelzugs wurde eine Anpassung der Gebiete, in denen die Freilandhaltung genehmigt werden kann, erforderlich. Das bedeutet, dass in den Regionen Gülper See und Ketzin (s.u.) ab dem 15. Oktober 2006
die bestehenden Ausnahmegenehmigungen zur Freilandhaltung ausgesetzt werden. Die Region Gülper See stellt als Feucht- und Seengebiet einen Schwerpunkt als Rastgebiet von wildlebendem Wassergeflügel dar. Da insbesondere bei diesem
Wildgeflügel das Hauptrisiko für die Einschleppung der Geflügelpest gesehen wird, wurde es für notwendig eingeschätzt, in dieser Region die Ausnahmegenehmigungen zur Freilandhaltung auszusetzen. Die betroffene Region Gülper See
wird wie folgt begrenzt:
Die Region Ketzin ist eine besonders geflügeldichte Region. In Anbetracht der Zeit des Vogelzugs und der Havelnähe mit Rastgebieten von Wildwassergeflügel wurde ein Schutzgürtel von zwei Kilometern festgelegt, der die Stadt
Ketzin einschließlich der Kliemsiedlung, Brückenkopf, Schumachersiedlung und den Ortsteilen Paretz, Paretzhof, Neu Falkenrehde und Vorketzin umfasst. Innerhalb diesen Regionen sind Geflügelbestände ab dem 15. Oktober 2006
aufzustallen bzw. in einer Voliere zu halten. Dabei muss die Voliere so beschaffen sein, dass sie nach oben gegen Einträge und seitlich gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert ist. Die entsprechende Allgemeinverfügung vom
28.09.2006 mit genauen Karten der beiden betroffenen Regionen sowie mit detaillierten Schutzmassnahmen zur Vorbeugung eines Ausbruchs der Geflügelpest sind bei den örtlich zuständigen Ordnungsämtern bzw. als |