Erneut Schutzmassnahmen zur Geflügelpest

09.10.2006 - Erneut Schutzmassnahmen zur Geflügelpest

Nach derzeitiger Einschätzung der Möglichkeit der Einschleppung von Geflügelpest in unsere Haus- und Nutzgeflügelbestände durch Wildvögel und insbesondere unter Berücksichtigung des einsetzenden Vogelzugs wurde eine Anpassung der Gebiete, in denen die Freilandhaltung genehmigt werden kann, erforderlich. Das bedeutet, dass in den Regionen Gülper See und Ketzin (s.u.) ab dem 15. Oktober 2006 die bestehenden Ausnahmegenehmigungen zur Freilandhaltung ausgesetzt werden. Die Region Gülper See stellt als Feucht- und Seengebiet einen Schwerpunkt als Rastgebiet von wildlebendem Wassergeflügel dar. Da insbesondere bei diesem Wildgeflügel das Hauptrisiko für die Einschleppung der Geflügelpest gesehen wird, wurde es für notwendig eingeschätzt, in dieser Region die Ausnahmegenehmigungen zur Freilandhaltung auszusetzen. Die betroffene Region Gülper See wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden und Westen durch die Kreisgrenze
  • im Osten durch den Straßenverlauf der Bundesstraße 102 zwischen der nördlichen Kreisgrenze und der Brücke über die Hohennauener Wasserstraße einschließlich der durch diese Straße tangierten Ortslagen und
  • im Süden beginnend an der B 102 im Verlauf der Hohennauener Wasserstraße und anschließend der Havel bis zur Kreisgrenze einschließlich des Ortsteiles Grütz der Stadt Rathenow.

Die Region Ketzin ist eine besonders geflügeldichte Region. In Anbetracht der Zeit des Vogelzugs und der Havelnähe mit Rastgebieten von Wildwassergeflügel wurde ein Schutzgürtel von zwei Kilometern festgelegt, der die Stadt Ketzin einschließlich der Kliemsiedlung, Brückenkopf, Schumachersiedlung und den Ortsteilen Paretz, Paretzhof, Neu Falkenrehde und Vorketzin umfasst. Innerhalb diesen Regionen sind Geflügelbestände ab dem 15. Oktober 2006 aufzustallen bzw. in einer Voliere zu halten. Dabei muss die Voliere so beschaffen sein, dass sie nach oben gegen Einträge und seitlich gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert ist. Die entsprechende Allgemeinverfügung vom 28.09.2006 mit genauen Karten der beiden betroffenen Regionen sowie mit detaillierten Schutzmassnahmen zur Vorbeugung eines Ausbruchs der Geflügelpest sind bei den örtlich zuständigen Ordnungsämtern bzw. als hier als PDF-Datei einzusehen. Nach wie vor werden alle Geflügelhalter zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen. Verdächtige Erkrankungen, Leistungsabfälle und erhöhte Sterblichkeit im Hausgeflügelbestand sind unverzüglich dem Hoftierarzt und der Amtstierärztin zu melden. Zudem besteht nach wie vor die Untersuchungspflicht in Wassergeflügelbeständen mittels Tupferproben bzw. über die Einsendung von Geflügel zur Untersuchung auf Geflügelpest. Diese Untersuchungen sind in Absprache mit dem Hoftierarzt vorzunehmen. Falls Geflügelhalter außerhalb der o.g. Regionen von der Freilandhaltung Gebrauch machen sollten, ist dies zwingend beim Veterinäramt anzuzeigen. Ausstellungen mit Geflügel sind nur   nach vorheriger Anmeldung und Genehmigung durch das Veterinäramt möglich, unterliegen aber strengen Auflagen. Bei tot aufgefundenem Wassergeflügel und Greifvögel ist ein direkter Kontakt zu vermeiden. Sie sind unmittelbar dem jeweils zuständigen Ordnungsamt unter genauer Angabe des Fundortes anzuzeigen. Außerhalb der üblichen Öffnungszeiten und an den Wochenenden ist die Leitstelle des Landkreis Havelland zu informieren.