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Sachgerechtes und rechtskonformes Verfahren

In einem Leserbrief (MAZ Ost- und Westhavelländer vom 17.11., Brawo vom 26.11.) kritisierte der Fraktionsvorsitzende der Bündnisgrünen Klaus-Ulrich Mosel das Vorgehen von Landrat Dr. Burkhard Schröder bei der Besetzung vakanter Amtsleiterstellen. Landrat Schröder reagierte darauf wie folgt:

 

Der Fraktionsvorsitzende kritisiert unter dem Tenor 'Personalpolitik nach Gutsherrenart' heftig mein Handeln. Er erweckt den Eindruck, als wären die im letzten Kreistag behandeltes Personalien fachlich, rechtlich und wirtschaftlich bedenklich entschieden worden.

 

Dem ist mitnichten so; einzig Herr Mosel hat es trotz meiner Klarstellung im Kreistag nicht verstanden. Dort hatte er zur Sache bereits einen schwer verständlichen Redebeitrag geleistet, die Argumentation griff niemand weiter auf.

 

Zur Sache:

Die seit langem freie Führungsstelle des Fachbereichsleiters Leistung im Integrations- und Leistungszentrum Havelland habe ich sachgerecht und zulässigerweise im September des Jahres durch Versetzung des Beamten Jens Aasmann aus der Kernverwaltung des Landkreises besetzt. Herr Aasmann war Leiter des Amtes für Rechnungs- und Gemeindeprüfung sowie Kommunalaufsicht und wechselte auf eine dem Besitzstand adäquat besoldete Stelle des ILZ. Der Kreistag berief Herrn Aasmann vorab im August von der Sonderfunktion als Prüfer ab.

Die nun frei gewordene Stelle des Prüfungsamtsleiters des Kreises mit Besoldungsgruppe A14 wurde verwaltungsintern ausgeschrieben. Hierauf gab es zwei Bewerbungen.

Die von Kreiskämmerer Hans-Jürgen Löwe bekam den Vorzug und er wurde auf meinen Vorschlag durch den Kreistag am 13.11.2006 zum Prüfungsamtsleiter bestellt. Herr Löwe leitete seit Anfang der 90’er Jahre das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen (AroV) mit einer der Besoldungsgruppe A 15 (eine Gruppe oberhalb A 14) adäquaten Vergütung und das blieb so, auch nachdem ihm zusätzlich durch die Zusammenlegung von Ämtern die Kämmerei übertragen wurde. Wenn Herr Löwe zum 1. Januar seine neue Aufgabe als Leiter von Prüfungsamt und Kommunalaufsicht antritt, nimmt er sinnvollerweise die von ihm von Beginn an geleitete, verbliebene Verwaltung für offene Vermögensfragen mit. Dies führt fachlich begründet und personenbedingt zu einer Aufgabenverschiebung zwischen Ämtern. Im Ergebnis ist deshalb die veränderte Stelle des Prüfungsamtsleiters aufzuwerten; Herr Löwe bleibt bei seiner Vergütung. Die Kämmerei wird an der Spitze verschlankt und künftig von der bisherigen stellvertretenden Amtsleiterin, Inge Spremberg, geführt.

Die Kämmerei erhält für den Wegfall einer Führungsstelle und die Umstellung der Haushaltsführung auf die Doppik eine zusätzliche Mitarbeiterstelle.

Unter dem Strich sind die Personalverschiebungen rein intern, stellenneutral und leicht personalkostensenkend.

 

Herrn Mosels Erwartung, dass der zuständige Finanzbeigeordnete die Funktion des Kämmerers übernimmt, ist eine denkbare, aber nicht zwingende Variante.

Wenn ein Kämmerer Prüfer wird, kann er natürlich nicht die Haushalte und Sachverhalte prüfen, die er vorab selbst verantwortet hat. Diese Aufgabe wird durch einen anderen vom Kreistag bestellten Prüfer wahrgenommen, der in diesen Fällen nur dem Landrat und Kreistag rechenschaftspflichtig ist.

Wo Herr Mosel hier Probleme sieht, verstehe ich nicht.