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Stallpflicht für Geflügel in den Regionen Gülper See und Ketzin aufgehoben

Nach Beendigung des Vogelzuges wird die Aufstallungspflicht für Geflügel in den beiden Restriktionsgebieten Gülper See und Ketzin ab dem 15. Dezember 2006 wieder aufgehoben. Das bedeutet, dass Geflügel wieder in Freilandhaltung gehalten werden kann, allerdings nur unter Einhaltung der bekannten seuchenrechtlichen Maßnahmen (Geflügel darf das eingefriedete Besitztum nicht verlassen und öffentliche Gewässer nicht aufsuchen). Geflügelhalter aus den beiden Restriktionsgebieten haben die Freilandhaltung ihres Geflügels, sofern von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, umgehend beim Veterinäramt anzuzeigen.

Die entsprechende Allgemeinverfügung vom 08.12.2006 mit den ausführlichen seuchenrechtlichen Vorschriften ist bei den örtlich zuständigen Ordnungsämtern einzusehen.