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Verlängerung der Stallpflicht für Geflügel

Wendeberg im Milower Land liegt im neu eingerichteten Beobachtungsgebiet der Wildvogelgeflügelpest

Der Amtstierarzt des Landkreises Potsdam-Mittelmark hat am 5. Januar bei einer  tot aufgefundenen Wildgans den Verdacht auf Geflügelpest H5N8 amtlich festgestellt. Das Landeslabor Berlin Brandenburg hat den Verdacht bestätigt und die Abschlussuntersuchungen beim Friedrich-Löffler-Institut für Tiergesundheit auf der Insel Riems in Auftrag gegeben. Das Institut hat den Geflügelpestfall ebenfalls bestätigt.

Daraufhin wurde ein Sperrbezirk von einem Kilometer um den Fundort des Tieres in Briest, Gemeinde Havelsee,  im Landkreis Potsdam-Mittelmark gebildet und ein Beobachtungsgebiet im Umkreis von 3 Kilometer um den Fundort angeordnet.

Der Landkreis Havelland ist vom Beobachtungsgebiet  betroffen. Darüber informiert das kreisliche Amt für Landwirtschaft,- Veterinär- und Lebensmittelüberwachung. Im Gemeindeteil Wendeberg der Gemeinde Milower Land sind alle gehaltenen Vögel einzusperren, Hunde anzuleinen und Katzen in geschlossenen Räumen zu halten. Federwild darf nicht gejagt werden.

Außerdem weist Amtstierärztin Dörte Wernecke daraufhin, dass Geflügel für 15 Tage nicht aus dem Beobachtungsgebiet gebracht werden darf. Alle Geflügelhalter müssen zudem geeignete Desinfektionsmaßnahmen vor ihren Ställen einrichten. Wer im betroffenen Gemeindeteil Wendeberg seine Geflügeltiere  noch nicht beim Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung angemeldet hat, muss dieses umgehend nachholen.

Auf Grund des Fundes wird nunmehr auch die Allgemeinverfügung über das Aufstallen von Hausgeflügel im gesamten Landkreis Havelland verlängert. Wer  Enten, Gänse, Fasane, Hühner, Laufvögel, Perlhühner, Rebhühner, Truthühner und Wachteln hält, muss sie bis auf Weiteres in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht, halten.

Das Beobachtungsgebiet in der Gemeinde Milower Land wird mit Schildern gekennzeichnet, die die Aufschrift „Wildvogelgeflügelpest-Beobachtungsgebiet“ tragen.