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Kritik am Landesnahverkehrsplan

Der Landkreis Havelland hat seine Stellungnahme zum Entwurf des Landesnahverkehrsplanes fristgerecht eingereicht. In dieser fordert der Landrat Nachbesserungen und kurzfristige Lösungen.

Der Landkreis Havelland hat seine Stellungnahme zum Entwurf des Landesnahverkehrsplanes fristgerecht beim zuständigen Ministerium eingereicht.Indieser fordert der Landrat Nachbesserungen und kurzfristige Lösungen.

„Zunächst ist positiv hervorzuheben, dass alle Strecken des Schienennahverkehrs weiterhin bedient werden sollen“, betont Lewandowski. Allerdings sehe der Landkreis Havelland einige Vorhaben des Landes durchaus kritisch, so der Landrat weiter. Vor allem die Anforderungen an die Träger des öffentlichen Personennahverkehrs und Busunternehmen, die die geplanten Verknüpfungen zwischen Schiene und Straße, Tarife und den Taktfahrplan umzusetzen haben, seien ohne eine finanzielle Nachbesserung nicht realisierbar. Gerade im Bereich der Finanzierung und der Förderung müsse daher dringend nachgebessert werden.

Kurzfristige Lösungen auf der Relation Spandau-Nauen sind dringend erforderlich

Besonders die Strecke zwischen Spandau und Nauen wurde bereits im Rahmen der Korridoruntersuchung als Strecke mit einem akuten Handlungsbedarf eingestuft, auf der es dringend und zeitnah eine Entspannung durch weitere Angebote geben muss. Die im Entwurf des Landesnahverkehrsplans entwickelten Lösungen würden bewirken, dass vier Züge je Stunde und je Richtung auf der Strecke fahren würden. Allerdings fordert der Landkreis Havelland, dass mindestens drei der Züge alle Halte zwischen Nauen und Spandau bedienen müssten, damit es für die Pendler und alle Bahnhöfe entlang dieser Strecke eine wirkliche Verbesserung geben kann. „Dieses aus hiesiger Sicht verbesserte Angebot sollte allerdings nicht erst im Jahr 2022 umgesetzt werden. Denn bereits heute sind kurzfristige Lösungen dringend erforderlich, um das Pendleraufkommen auf dieser Strecke deutlich zu entspannen“, fordert Roger Lewandowski.

Besonders wichtig ist dem Landrat in diesem Zusammenhang auch, dass sich die geplanten Takt-Verbesserungen keinesfalls negativ auf die Notwendigkeit der Entscheidung zwischen einer Verlängerung der S-Bahn und einem mindestens dritten Regionalbahngleis auswirken dürfen. Der Trend der überdurchschnittlich positiven Entwicklung der Einwohnerzahlen werde sich auch in den kommenden Jahren fortsetzen, sodass die Inanspruchnahme des SPNV auch künftig stabil bleibt bzw. steigt. „Daher ist es gerade auf dieser Relation unumgänglich, zukunftsfähige, über die reine Verkehrsbedienung hinausgehende und längst überfällige strukturpolitische Entscheidungen zu treffen“, so Lewandowski.

Taktverdichtung auf der Relation Rathenow-Berlin

Ein weiterer Kritikpunkt des Landkreises am Nahverkehrsplan ist die Verbindung zwischen Berlin und Rathenow. Die Pendlerzahlen auf dieser Strecke steigen kontinuierlich, unter anderem aufgrund der bereits erfolgten bzw. noch in Planung befindlichen Gewerbeansiedlungen an der Strecke, besonders in den Bereichen Wustermark und Brieselang, und durch den Zuzug aus dem Berliner Raum ins ländliche, baupreisgünstige Umland. „Um dieser strukturell zu begrüßenden Entwicklung Rechnung zu tragen, sollte bereits heute eine Taktverdichtung der RE 4 auf einen Halbstundentakt vorgesehen werden“, fordert Roger Lewandowski. Zudem müssen Nennhausen und Buschow, aktuell noch im 2-Stunden-Takt, stündlich bedient werden.

Bessere Anbindung an den Fernverkehr

Im Interesse verbesserter Anschlussbeziehungen sollten die Takte der verschiedenen Regionalbahnen zudem besser aufeinander abgestimmt werden, zumal es im Landkreis keinen Halt des Fernverkehrs gibt und die Anbindung für das westliche Havelland vorwiegend über Stendal erfolgt.

Bedienung der Halte Wustermark und Elstal auch mit der neuen Linie 21

Die Verknüpfung der Linien 13 und 21 wird vom Landkreis grundsätzlich begrüßt. Aber: Dass der Bahnhof Wustermark abgekoppelt werden soll, ist für den Landkreis so nicht akzeptabel. Der Bahnhof Wustermark ist einer der Umsteigebahnhöfe mit direktem Busanschluss zu den GVZ-/Gewerbegebieten in Wustermark (ca. 5.000 Beschäftigte), Brieselang (ca. 3.000 Beschäftigte) sowie Etzin (ca. 600 Beschäftigte). Die Beschäftigten kommen nicht nur aus dem Raum Berlin und Rathenow sondern auch aus Potsdam. Außerdem wird Wustermark als Verknüpfung für Berufspendler und Tagesausflügler in die Landeshauptstadt Potsdam genutzt. Der Bahnhof Wustermark muss demnach auch künftig von der RB 21 bedient werden.

Kritisch sieht der Landkreis an dieser Planung weiterhin, dass bei der im Entwurf vorgesehenen Linienführung der RB 21 der Bahnhof Elstal nicht bedient werden würde. Das sei insbesondere deshalb kontraproduktiv und ein negatives Signal vonseiten des Landes Brandenburg, da das Umfeld des Bahnhofs Elstal gegenwärtig mit erheblicher Förderung des Landes infrastrukturell zu einem attraktiven bahnaffinen Gewerbestandort und Wissenschaftscampus ausgebaut wird. Der neu geplante Bahnhof West würde nur die Nähe zum Outlet-Center aufweisen, wobei allerdings Zuwegung und Parkmöglichkeiten fraglich sind, da die Flächen zum Parkbereich des Outlet-Centers gehören. „Die Forderung des Landkreises Havelland ist daher die Bedienung der Halte Wustermark und Elstal auch mit der neuen Linie 21“, macht der Landrat deutlich und schlägt vor, die RB 21 wie bisher nach Wustermark zu fahren und dann weiter nach Berlin. Die Fahrzeit gegenüber der vorgeschlagenen Variante würde um wenige Minuten verlängert, Neubaumaßnahmen von neuen Bahnhöfen/Haltepunkten wären nicht erforderlich.

Landkreis fordert Nachrüstung auf Bahnhöfen

Schlussendlich hat der Landkreis Havelland in seinem eigenen Nahverkehrsplan, der bis 2019 gilt, die Bahnhöfe Rathenow, Nauen, Falkensee, Premnitz, Friesack, Wustermark, Brieselang, Dallgow-Döberitz und Finkenkrug als Verknüpfungspunkte zur Realisierung von Umsteigebeziehungen SPNV/SPNV bzw. SPNV/ÖPNV benannt. Bislang ist nicht jeder dieser Bahnhöfe hinsichtlich seiner Ausstattung als Verknüpfungspunkt geeignet bzw. barrierefrei. Fehlende behindertengerechte Zugänge und fehlende Ansage-/Informationsmöglichkeiten erschweren die Inanspruchnahme der SPNV-Angebote. Im Landesnahverkehrsplan sollten daher nicht nur die Anforderungen an die Ausstattungen der Bahnhöfe festgelegt, sondern auch auf ihre Einhaltung/Errichtung der Ausstattungen bei der Bahn gedrungen werden. Ergänzend fordert der Landkreis natürlich auch für die übrigen Bahnhöfe eine behindertengerechte Zuwegung.