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Untere Wasserbehörde untersagt Wasserentnahme aus havelländischen Gewässern

Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Havelland hat durch eine Allgemeinverfügung die Wasserentnahme aus allen Flüssen, Kanälen, Seen und Teichen im Havelland bis auf Weiteres verboten.

Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Havelland hat durch eine Allgemeinverfügung die Wasserentnahme aus allen Flüssen, Kanälen, Seen und Teichen im Havelland bis auf Weiteres verboten. Zudem wurde die Nutzung von Brunnen zur Beregnung privater Grün- und Gartenflächen beschränkt. Zwischen 8 Uhr morgens und 20 Uhr abends darf vorerst kein Sprenger mehr laufen.

Damit reagiert die Untere Wasserbehörde auf die Trockenheit der vergangenen Wochen. Die jüngsten Niederschläge haben nur wenig Entspannung gebracht. Die Durchflüsse der Havel sind zu niedrig, vom Oberlauf der Spree fließt kaum noch etwas nach. Auch der Dossespeicher im Landkreis Ostprignitz-Ruppin vermag nichts mehr zu liefern. Nur verantwortungsvolles Bedienen der Wehre und Anlagen in Havel, Dosse und Großem Havelländischen Hauptkanal sowie das Überpumpen von Wasser über den Elbe- und Havel-Kanal sichern noch Freizeit- und Berufsschifffahrt.

Die Untere Wasserbehörde hat deshalb die Wasserentnahme aus allen Flüssen, Kanälen, Seen und Teichen im Landkreis Havelland durch eine Allgemeinverfügung untersagt. Dadurch sollen die Gewässer möglichst vor immensen Schäden bewahrt werden.

Auch das Grundwasser befindet sich auf bedenklichem Rückzug. Mehrere Brunnen, darunter besonders wichtige Feuerlöschbrunnen, sind bereits trocken gefallen. Die Untere Wasserbehörde des Havellandes hat daher die Nutzung von Brunnen zur Beregnung von privaten Grün- und Gartenflächen beschränkt. Zwischen 8 Uhr morgens und 20 Uhr abends darf vorübergehend kein Sprenger mehr laufen.

Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt 20/2019 des Landkreises Havelland zu finden, gilt ab dem 31. Juli 2019 und ist bis zum 30. September 2019 befristet, es sei denn, sie wird vorher widerrufen. Die Untere Wasserbehörde appelliert an alle Bürger zum äußerst sparsamen Umgang mit dem Wasser und hofft, keine Strafen erheben zu müssen. Der Gesetzgeber sieht für illegale Wasserentnahmen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vor.