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Aufgaben im Tierschutz

Schwerpunkte

  • Anzeigenbearbeitung von tierschutzwidrigen Tierhaltungen
  • Überwachung von Nutztierhaltungen und gewerblichen Tierhaltungen (z. B. Landwirtschaftsbetriebe, Schlachtstätten, Zirkusbetriebe, Tierheime, etc.)
  • Verfolgung und Ahndung von Tierschutzverstößen
  • Erteilung von Erlaubnissen nach § 11 des Tierschutzgesetzes (z. B. gewerbsmäßiges Halten und Züchten von Hunden und Katzen, Handel mit Wirbeltieren, Zurschaustellung von Tieren, Ausbildung von Hunden für Dritte, etc.)
  • Ausstellen von Sachkundenachweisen nach dem Tierschutzgesetz, der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, der Tierschutz-Schlachtverordnung oder der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung
  • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach dem Tierschutzgesetz

 

Bearbeitung von Tierschutz-Anzeigen

  • Merkblatt beachten
  • Formular ausfüllen
  • relevante Hinweise zur Tierhaltung mitteilen (bspw. auffälliges Verhalten oder Anwesenheitszeiten der Tierhalter)
  • per Post oder E-Mail übersenden

 

Bearbeitung von Anträgen nach § 11 des Tierschutzgesetzes

  • Formular ausfüllen
  • Unterlagen und Nachweise sammeln
  • Antrag vollständig per Post oder E-Mail übersenden

 

Bearbeitung von sonstigen Anträgen (Ausnahmegenehmigungen, Sachkundenachweise)

  • schriftlichen, formlosen Antrag stellen
  • Sachverhalt kurz begründen
  • ggf. Nachweise beifügen
  • per Post oder E-Mail übersenden

 

Beachten Sie die Formulare und Merkblätter zum Fachbereich Tierschutz!

 

weiterführende Links und Hinweise

 

Ansprechpartner