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Kinder, Jugend & Familie

Herzlich Willkommen im Bereich Kinder, Jugend & Familie des Landkreises Havelland...

Das Jugendamt unterstützt Kinder, Jugendliche und Familien. Wir stellen ihnen dafür umfangreiche Leistungen zur Verfügung. Von den Frühen Hilfen über die Kindertagesbetreuung, die Familien- und Erziehungsberatung, die Jugendarbeit und die Schulsozialarbeit bis zu den Hilfen zur Erziehung und den Kinderschutz. An das Jugendamt können sich alle mit ihren Fragen und Problemen wenden - Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Eltern und andere Erziehungsberechtigte.

Der Aufbau und die wichtigsten Aufgaben, die Jugendämter haben, sind im Achten Buch Sozialgesetzbuch Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) in Deutschland einheitlich geregelt. Eine Besonderheit ist der zweigliedrige Aufbau des Jugendamtes in den Jugendhilfeausschuss und die Verwaltung des Jugendamtes. Der Jugendhilfeausschuss hat die Aufgabe, auf die Probleme von jungen Menschen und Familien zu reagieren, Anregungen und Vorschläge zur Weiterentwicklung aufzunehmen sowie die örtlichen Jugendhilfeangebote zu fördern und zu planen. Der Jugendhilfeausschuss berät die Verwaltung und entscheidet beispielsweise in Planungsfragen. Er ist mit Fachleuten aus Politik und Praxis besetzt. Ihm gehören Mitglieder des Kreistages, in der Jugendhilfe erfahrene Bürgerinnen und Bürger an, sowie Personen, die von den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe und den Jugendverbänden vorgeschlagen werden. Das Jugendamt ist damit eine demokratisch verfasste Behörde, die in ihrer Aufbauorganisation und den damit verbundenen Kompetenzen in den Strukturen der öffentlichen Verwaltung einzigartig ist.

Formen der Unterstützung

Das Jugendamt bietet Familien, Kindern und Jugendlichen passgenaue Unterstützung, die ankommt. Die Aufgaben und Leistungen der Jugendämter umfassen sowohl allgemeine Förderangebote als auch individuelle Leistungen für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Eltern. Sie gliedern sich grob in vier unterschiedlich große, aber gleich bedeutsame Bereiche:

  1. Die Bereiche Kindertagesbetreuung, Jugendarbeit, Frühe Hilfen  und der erzieherische Kinder- und Jugendschutz bilden einen breiten Sockel, der allen Kindern, Jugendlichen und Familien zur Verfügung steht. Kindern und Jugendlichen eröffnen diese Angebote eigenständige Möglichkeiten zur Bildung und Entwicklungsförderung auch außerhalb ihrer Familie.
     
  2. Beratungsangebote und spezifische Hilfen stehen Eltern, Kindern und Jugendlichen offen, wenn eine besondere Situation oder ein Lebensereignis die Familie herausfordert. Das kann beispielsweise eintreten, wenn ein neues Geschwisterkind geboren wird, wenn Eltern dauerhaft Konflikte haben oder sich trennen wollen, wenn es in der Schule mal nicht so klappt. Diese Beratungs- und Unterstützungsangebote stehen auch allen Familien zur Verfügung, wenn sie einen solchen Bedarf oder ein besonderes Anliegen haben.
     
  3. Auf Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen und Hilfen für junge Volljährige haben Eltern beziehungsweise junge Menschen einen Anspruch, wenn es Probleme in der Familie oder im sozialen Umfeld gibt. Diese Hilfen sollen verhindern, dass sich diese Probleme langfristig nachteilig auf die Kinder und Jugendlichen auswirken. Um diese Hilfen in Anspruch zu nehmen, müssen die Eltern beziehungsweise jungen Menschen einen Antrag stellen. Ob und welche Hilfe junge Menschen und Familien erhalten, ist an Leistungsvoraussetzungen gebunden und wird unter Beteiligung der Kinder, jungen Menschen und der Eltern in einem gesetzlich geregelten Verfahren geklärt (Hilfeplanung).
     
  4. Im Kinderschutz nimmt das Jugendamt Aufgabe des staatlichen Wächteramts wahr. Die Aufgabe ist es, Kinder vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Dazu prüft das Jugendamt eingehende Gefährdungsmeldungen, kann Kinder oder Jugendliche vorübergehend in Obhut nehmen und wirkt bei familiengerichtlichen Verfahren mit.

Die Angebote und Leistungen werden größtenteils auch von Trägern der freien Jugendhilfe erbracht. Nur bei hoheitlichen Aufgaben wie zum Beispiel dem Kinderschutz kann das Jugendamt diese Aufgaben nicht delegieren. Das Jugendamt hat aber die Planungs- und Gesamtverantwortung.

Das Jugendamt im Landkreis Havelland ist in zwei Organisationseinheiten aufgeteilt.

Organisationseinheit Jugendamt (Amt 51) mit den Aufgabenbereichen:

Organisationseinheit Referat für Kinder- und Jugendförderung (Referat 52) mit den Aufgabenbereichen:

Aktuelles

Frühe Hilfen im Kiez

Aus einer Kooperation zwischen dem Netzwerk Frühe Hilfen des Landkreises Havelland und dem Humanistischen Freidenkerbund Havelland e.V. entstand im September 2023 das Angebot „Frühe Hilfen im KIEZ“ für Schwangere, Eltern und Familien im Falkenhorst.

Ab September 2023 finden wöchentlich jeden Donnerstag in der Zeit von 10 bis 12 Uhr im Jugendclub des Humanistischen Freidenker Bund e.V. „Die Brücke“ in der Habichstr.1 in Falkensee Beratungen und Angebote im Rahmen der Frühen Hilfen statt. Weiterlesen

Neue bundeseinheitliche Formulare für den Antrag auf Elterngeld ab 01.01.2023

Die Elterngeldstelle des Landkreises Havelland weist darauf hin, dass für die Beantragung von Elterngeld ab dem 01. Januar 2023 nur noch das bundeseinheitliche neue Formular zu benutzen ist.  Auf der Internetseite des Landkreises wird dieses Formular und das Formular für die Bescheinigung des Arbeitgebers beschreibbar zur Verfügung gestellt. Alte oder fremde Antragsformulare können nach dem 01.01.2023 nicht mehr berücksichtigt werden.

Die von den Eltern eingereichten Nachweise und Unterlagen werden im Zuge der Einführung der digitalen Akte nach der Erfassung künftig vernichtet. Daher wird darauf hingewiesen, ausschließlich Kopien z.B. von Einkommensnachweisen einzureichen. Außerdem ist dem Elterngeldantrag die extra dafür vorgesehene Fassung der Geburtsurkunde des Kindes beizufügen.

Die Bearbeitung von Elterngeld beansprucht im Landkreis Havelland aktuell einen Zeitraum von ca. 6 Wochen.

Die genannten Formulare sowie Informationen zu den Ansprechpartnerinnen und Sprechzeiten finden die Bürger und Bürgerinnen unter https://www.havelland.de/arbeit-leben/familie/elterngeld/

Zur Organisation einer störungsfreien Arbeitszeit werden montags und mittwochs keine Telefonate geführt.

Hinweis für Flüchtlinge aus der Ukraine / Повідомлення для біженців з України / Pекомендация для беженцев из Украины

Wir bitten Sie, für Vorsprachen im Jugendamt sicherzustellen, dass eine Verständigung auf Deutsch möglich ist. Soweit Sie selbst oder eine vertraute Person nicht über ausreichend deutsche Sprachkenntnisse verfügen, empfehlen wir die Nutzung einer Übersetzung-App.

Ми просимо вас переконатися в тому, що ви можете спілкуватися німецькою мовою при відвідуванні відділу у справах молоді. Якщо ви або довірена особа не володієте німецькою мовою в достатній мірі, ми рекомендуємо використовувати додаток-перекладач.

Мы просим вас убедиться в том, что вы можете изъясняться на немецком языке при посещении офиса социального обеспечения. Если вы или доверенное лицо не владеете немецким языком в достаточной степени, мы рекомендуем использовать приложение-переводчик.

Wichtige Information zum Standort Nauen ab 09.05.2022

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

ab dem 09.05.2022 kann es im Bereich Beistandschaften, Beurkundungen und Unterhalt am Standort Nauen zu verlängerten Wartezeiten kommen.

Vaterschaftsanerkennungen können im Standesamt vorgenommen werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Landkreis-Flyer informiert Kinder und Jugendliche über Corona-Impfung

Informationsflyer speziell für junge Menschen bietet Antworten auf häufige Fragen und Gerüchte zur Corona-Schutzimpfung. Weiterlesen

Information zur Corona-Schutzimpfung für Kinder und Jugendliche

Das Bundesministerium für Gesundheit hat gemeinsam mit dem RKI, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und dem Paul-Ehrlich-Institut eine Entscheidungshilfe für Eltern und Sorgeberechtigte im Zusammenhang mit der Corona-Impfung für Kinder und Jugendliche herausgegeben.

Entscheidungshilfe für Eltern und Sorgeberechtigte

"Corona-Auszeit für Familien" - Bund unterstützt Familienurlaub bei kleinem Einkommen

Der Startschuss für die „Corona-Auszeit für Familien – Familienferienzeiten erleichtern“ ist gefallen. Ab sofort können Familien mit kleinen Einkommen und Familien, die Angehörige mit einer Behinderung haben, einen einwöchigen Urlaub buchen, um sich ab Oktober in einer gemeinnützigen Familienferienstätte zu erholen. Weiterlesen