Die Teilnahme von sozial benachteiligten Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen an Ferienfahrten kann durch einen Zuschuss zum Teilnehmerbetrag gefördert werden. Durch die Förderung soll erreicht werden, dass insbesondere schulpflichtige Kinder/ Jugendliche, denen sonst die Teilnahme an einer Ferienfahrt aus finanziellen Gründen verwehrt bliebe, teilhaben können und somit in den Genuss von aktiver Erholung, neuen Erfahrungen und gemeinschaftlichen Erlebnissen in den Schulferien kommen.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Ferienfahrt
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Frau Kolrep
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