Wirtschaftliche Jugendhilfe
Das Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe, Vereinbarungswesen und Haushalt arbeitet eng mit dem Sachgebiet Allgemeiner Sozialer Dienst zusammen. Wir sind zuständig für die Übernahme von Entgelten der entsprechenden Hilfeformen an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige nach Maßgabe des Sozialgesetzbuches VIII (Achtes Buch: Kinder- und Jugendhilfe).
Zu unseren Aufgaben gehören beispielsweise:
- Übernahme von Entgelten bei stationären, teilstationären und ambulanten Hilfen zur Erziehung
- Zahlung von Pflegegeld und zugehörige Beihilfen bei Vollzeitpflege
- Gewährung von Krankenhilfe, einmaligen und laufenden Beihilfen
- Festsetzung der Kostenbeiträge von Pflichtigen bei teilstationären und stationären Hilfen zur Erziehung
- Überprüfung der Leistungsfähigkeit von Kostenbeitragspflichtigen
- Geltendmachung finanzieller Ansprüche gegenüber Dritten
- Abschluss von Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen mit freien Trägern der Jugendhilfe
- Rechnungscontrolling und Rechnungsbuchung