Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den Betrieb der Seite notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Cookies für Statistikzwecke zulassen. Sie können die Datenschutzeinstellungen anpassen oder allen Cookies direkt zustimmen. Zur Datenschutzerklärung
Nur für die Funktionsweise der Seite erforderliche Cookies zulassen. Einige Cookies sind notwendig, um Ihnen die grundlegenden Funktionen dieser Webseite bereitzustellen und können daher nicht deaktiviert werden.
Wir nutzen auf unserer Internetseite das Open-Source-Software-Tool Matomo. Das Tool verwendet Cookies mit denen wir Besuche zählen können. Diese Textdateien werden auf Ihrem Computer gespeichert und machen es uns möglich, die Nutzung unserer Webseite zu analysieren. Ihre IP-Adresse ist für uns eine anonyme Kennung; wir haben keine technische Möglichkeit, Sie damit als angemeldeten Nutzer zu identifizieren. Sie bleiben als Nutzer anonym.
Wenn Sie mit der Auswertung Ihrer Daten einverstanden sind, dann aktivieren Sie bitte diesen Cookie.
Der Landkreis Havelland hat mit der Gemeinde Wustermark einen öffentlich-rechtlichen-Vertrag geschlossen. Darin ist geregelt, dass sämtliche Angelegenheiten der Kindertagesbetreuung durch die Gemeinde Wustermark erfüllt werden. Dieser Vertag gilt ab 01.01.2021.
Sie, als Eltern, haben nur noch eine Anlaufstelle wenn es zum Beispiel um die Mehrbetreuungszeit in der Kita geht, die Betreuung in Kinteragespflege oder die Betreuung Ihres Kindes ausserhalb der Gemeinde Wustermark ( wie z.B. Berlin, Potsdam...) usw.. Bitte wenden Sie sich ab sofort an Ihr örtliches Bürgeramt.