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Kindertagesbetreuung soll den familiären Bedürfnissen und Erfordernissen entsprechen. Nicht alle Kinder benötigen eine Ganztagsbetreuung. Der Gesetzgeber hat mit dem § 1 Abs. 4 Kita-Gesetz die Möglichkeit eröffnet, auch andere Angebote der Betreuung zu installieren. Sie können rechtsanspruchserfüllend sein, wenn sie dem Bedarf des Kindes und der familiären Situation Rechnung tragen.
Zu den anderen Angeboten gehören:
Eltern-Kind-Gruppe
Kinderspielgruppe
Andere Angebote für Kinder im Grundschulalter
Die Aufgaben, Strukturen und Verfahrensweisen sind in der Richtlinie für Andere Angebote der Kindertagesbetreuung im Landkreis Havelland geregelt.