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In den letzten Jahren haben sich die Hilfen zur Erziehung ständig weiterentwickelt und sind zu einem zentralen Leistungsfeld im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe geworden.
Im Rahmen seiner Planungsverantwortung nach § 80 Sozialgesetzbuch -Achtes Buch- Kinder-und Jugendhilfe (SGB VIII) erstellt der Landkreis Havelland als Träger der öffentlichen Jugendhilfe einen Fachplan Hilfen zur Erziehung und schreibt diesen alle fünf Jahre fort.
Der ASD hilft in verschiedenen Problem- und Krisensituationen durch:
Probleme und Krisen sind z.B.:
Unsere Hilfe erhalten:
Schwerpunkte der Arbeit sind:
Die Zuständigkeit des allgemeinen sozialen Dienstes richtet sich nach dem Hauptwohnsitz des Kindes.