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Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt werden nach den Vorschriften des 3. und 4. Kapitels des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, Sozialhilfe (SGB XII) erbracht.
Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem aus ihrem Einkommen und Vermögen bestreiten können, haben Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt.
Älteren und dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können, ist auf Antrag Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu leisten.
Bei Antragstellung sind bitte folgende Nachweise vorzulegen:
Sachgebietsleiterin:
Frau Lößner
Tel.: 03385/ 551-2123
Fax: 03385/ 551-32123
Grundsicherung
Frau Lößner
Tel.: 03385/ 551-2123
Fax: 03385/ 551-32123
Hilfe zum Lebensunterhalt
Frau Krause
Tel.: 03385/ 551-2131
Fax: 03385/551-32131
Herr Melzer
Tel.: 03385/ 551-2405
Fax: 03385/ 551-32405