Das Wohngeld-Plus-Gesetz ist seit dem 01.01.2023 in Kraft.
Informationen zur Antragstellung
Die Antragstellung für anspruchsberechtigte Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Havelland ist über das Sozialamt oder die Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland möglich. Dies gilt nicht für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Falkensee. Für diese erfolgt die Antragsbearbeitung direkt über die Stadtverwaltung Falkensee.
Im Vorfeld der Antragstellung haben Sie die Möglichkeit über den WohngeldrechnerIhren Anspruch auf Wohngeld zu prüfen. Diese Berechnung ist nicht rechtsverbindlich, bietet jedoch eine gute Orientierung.
Nachfolgende Checklisten helfen Ihnen bei der Antragstellung:
Formulare für Ihre Antragstellung:
Was ist neu?
Mit der größten Wohngeldreform seit 57 Jahren reagiert der Bund auf die gestiegenen Kosten für Heizen und Klimaschutz.
Neuerungen:
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Diesen Zuschuss gibt es
Grundlage bildet das Wohngeldgesetz (WoGG).
Unerheblich für die Leistung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum in einem Alt- oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist. Voraussetzung für den Miet- oder Lastenzuschuss ist, dass die Wohnungsinhaberin bzw. der Wohnungsinhaber den Wohnraum bewohnt und die Miete oder Belastung dafür aufbringt.
Rechtsanspruch und Antragstellung
Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
Mit einem Klick auf den nachfolgenden Link können Sie prüfen, ob Sie zur Inanspruchnahme von Wohngeld berechtigt sind: Wohngeldrechner
Hinweis: Alle Berechnungsergebnisse beruhen auf Ihren Angaben. Ein Wohngeldanspruch lässt sich aus dieser Berechnung nicht ableiten. Auch kann der später von der Wohngeldbehörde berechnete Anspruch von dem Ergebnis der Online-Berechnung abweichen. Der Wohngeldrechner wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung von Berlin zur Verfügung gestellt. Ihre Daten werden automatisch vom Server gelöscht, wenn Sie das Interview beendet haben.
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag (Formulare) stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Antragsformulare erhalten Sie in Ihrem zuständigen Sozialamt, im Bürgerservicebüro oder über unser Formularcenter. Auf Ihren Wohngeldantrag erteilt Ihnen die für Sie zuständige Behörde einen schriftlichen Bescheid.
Die Wohngeldstelle ist bis zum 14. Januar 2024 zu den Sprechzeiten im Büro E 34 im Aufgang C im Haus II der Kreisverwaltung zu erreichen. Ab dem 15. Januar 2024 erreichen Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Büros 216 bis 220 im Aufgang B im Haus II.
Wie lange wird Wohngeld gezahlt?
Erfüllen Sie die Bedingungen, wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate bewilligt, und zwar ab dem 1. des Monats, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Danach ist ein Weiterleistungsantrag erforderlich.
Mit dem Kinderzuschlag werden Familien mit geringem und mittlerem Einkommen unterstützt.
Prüfen Sie jetzt mit dem KiZ-Lotsen schnell und einfach, ob Sie einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben. Im Anschluss können Sie den Antrag auf Kinderzuschlag online stellen.
Sie haben noch Fragen? Nutzen Sie bequem von zu Hause aus unsere Video-Beratung zum Kinderzuschlag.
Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen