Wohngeld

Aktuelles

Das Wohngeld-Plus-Gesetz ist seit dem 01.01.2023 in Kraft.

Informationen zur Antragstellung

Die Antragstellung  für anspruchsberechtigte Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Havelland ist über das Sozialamt oder die Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland möglich. Dies gilt nicht für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Falkensee. Für diese erfolgt die Antragsbearbeitung direkt über die Stadtverwaltung Falkensee.  

Im Vorfeld der Antragstellung haben Sie die Möglichkeit über den WohngeldrechnerIhren Anspruch auf Wohngeld zu prüfen. Diese Berechnung ist nicht rechtsverbindlich, bietet jedoch eine gute Orientierung.

Nachfolgende Checklisten helfen Ihnen bei der Antragstellung:

Formulare für Ihre Antragstellung:

Was ist neu?

Mit der größten Wohngeldreform seit 57 Jahren reagiert der Bund auf die gestiegenen Kosten für Heizen und Klimaschutz.

Neuerungen:

  • eine dauerhafte Heizkostenkomponente pro Quadratmeter, mit der die Energiekostensteigerungen aufgefangen werden sollen,
  • die Klimakomponente, die Klimaschutzmaßnahmen im Bestand und Neubau auf Wohngeld anrechnet,
  • eine angepasste Wohngeldformel, welche die Wohnkostenbelastungen in anderer Größenordnung bei den Einkünften berücksichtigt, so dass deutlich mehr Bürgerinnen und Bürger einen Wohngeldanspruch haben. Gerechnet wird damit, dass es bis zu einer Verdreifachung der Anspruchsberechtigten auf Wohngeld kommen wird.

Weiterführende Informationen zum Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Diesen Zuschuss gibt es

  • als Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter einer Wohnung oder Heimbewohnerinnen und-bewohner,
  • Lastenzuschuss für den Eigentümerinnen und Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.

Grundlage bildet das  Wohngeldgesetz (WoGG).

Unerheblich für die Leistung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum in einem Alt- oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist. Voraussetzung für den Miet- oder Lastenzuschuss ist, dass die Wohnungsinhaberin bzw. der Wohnungsinhaber den Wohnraum bewohnt und die Miete oder Belastung dafür aufbringt.

Rechtsanspruch und Antragstellung

Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:

  • der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Haushaltsmitglieder,
  • der Höhe des Einkommens der zu Ihrem Haushalt gehörenden Haushaltsmitglieder,
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung. Übersicht Mietstufen

Mit einem Klick auf den nachfolgenden Link können Sie prüfen, ob Sie zur Inanspruchnahme von Wohngeld berechtigt sind: Wohngeldrechner

Hinweis: Alle Berechnungsergebnisse beruhen auf Ihren Angaben. Ein Wohngeldanspruch lässt sich aus dieser Berechnung nicht ableiten. Auch kann der später von der Wohngeldbehörde berechnete Anspruch von dem Ergebnis der Online-Berechnung abweichen. Der Wohngeldrechner wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung von Berlin zur Verfügung gestellt. Ihre Daten werden automatisch vom Server gelöscht, wenn Sie das Interview beendet haben.

Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag  (Formulare) stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Antragsformulare erhalten Sie in Ihrem zuständigen Sozialamt, im Bürgerservicebüro oder über unser Formularcenter. Auf Ihren Wohngeldantrag erteilt Ihnen die für Sie zuständige Behörde einen schriftlichen Bescheid.

Sprechstunde der Wohngeldstelle

Die Wohngeldstelle ist bis zum 14. Januar 2024 zu den Sprechzeiten im Büro E 34 im Aufgang C  im Haus II der Kreisverwaltung zu erreichen. Ab dem 15. Januar 2024 erreichen Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Büros 216 bis 220 im Aufgang B im Haus II.

Wie lange wird Wohngeld gezahlt?

Erfüllen Sie die Bedingungen, wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate bewilligt, und zwar ab dem 1. des Monats, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Danach ist ein Weiterleistungsantrag erforderlich.

Kinderzuschlag

Mit dem Kinderzuschlag werden Familien mit geringem und mittlerem Einkommen unterstützt.

Prüfen Sie jetzt mit dem KiZ-Lotsen schnell und einfach, ob Sie einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben. Im Anschluss können Sie den Antrag auf Kinderzuschlag online stellen.

Sie haben noch Fragen? Nutzen Sie bequem von zu Hause aus unsere Video-Beratung zum Kinderzuschlag.

Kinderzuschlag-Flyer

Informationsvideo zum Wohngeld-Plus

Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Informationsvideo zum Wohngeld-Plus in Leichter Sprache

Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen