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Anliegen A-Z: Brandenburgische Ausbildungsförderung (BbgAföG)

Beschreibung

Auf der Grundlage des Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetzes unterstützt das Land Brandenburg die schulische Bildung von Schülerinnen und Schülern aus einkommensschwachen Familien.

Anspruch auf die Landesausbildungsförderung haben Schülerinnen und Schüler, die den Bildungsgang der gymnasialen Oberstufe oder einen zweijährigen Bildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife in Vollzeitform besuchen und die ihren ständigen Wohnsitz im Land Brandenburg haben.

Wenn sich die Schülerin oder der Schüler in einem der beiden Bildungsgänge befindet, nachweislich finanziell bedürftig ist und nicht bereits Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) - das sogenannte Schüler-BAföG - erhält, kann eine Anspruchsberechtigung festgestellt werden.

Die Landesausbildungsförderung wird grundsätzlich für die Dauer des Schulverhältnisses geleistet. Sie muss zeitnah beantragt werden. Wird der Antrag erst nach Eintritt in den Bildungsgang gestellt, so wird die Landesausbildungsförderung vom Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag eingereicht wurde.

Die Höhe der Ausbildungsförderung beträgt 125 Euro.

 

Antragstellung 


Die entsprechenden Anträge finden Sie als PDF-Dokumente bei uns weiter unten auf dieser Seite, auf den Seiten unseres Sozialamtes, Bereich Ausbildungsförderung oder des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (MWFK).

-> BbgAföG-Anträge über Sozialamt, Bereich Ausbildungsförderung
-> BbgAföG-Anträge über MWFK


Online-Antrag BAföG

Sie können Ihren Antrag auf Ausbildungsförderung auch gerne online stellen und absenden über die Internetseite des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg. Wählen Sie einfach Ihre gewünschte Art der Ausbildungsförderung aus und füllen Sie die Formulare aus. Anschließend können Sie Ihren Antrag, je nach technischer Voraussetzung, auch gleich online an unser Amt für Ausbildungsförderung im Landkreis Havelland senden.

BAföG Online Land Brandenburg


Zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrages auf Brandenburgische Ausbildungsförderung (BbgAföG) im Landkreis Havelland ist das Sozialamt, Bereich Ausbildungsförderung. Hier erhalten Sie weiterführende detailierte Informationen rund um Ihren BAföG-Antrag. Ebenso auf der Internetseite des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (MWFK).

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee zu stellen.

Gebühren

  • gebührenfrei

Benötigte Unterlagen

  • Antrag (vollständig ausgefüllt & unterschrieben),
  • aktuelle Meldebescheinigung des Antragstellers,
  • Schulbescheinigung (ausgefüllt, unterschrieben & abgestempelt),
  • evtl. Einkommen des Antragstellers (z.B. Halbwaisenrente, Minijob o.ä.),
  • evtl. Vermögen des Antragstellers (z.B. Sparbuch, Girokonto o.ä.),
  • Nachweise bei Bezug von Sozialleistungen, z.B. aktueller Bescheid,
  • Nachweise bei vorhandenem Einkommen der Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr (z.B. kompletter Steuerbescheid, Lohnbescheinigungen o.ä.)