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Anliegen A-Z: Ersterteilung / Erweiterung einer Fahrerlaubnis

Beschreibung

 

Wer in der Bundesrepublik Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, benötigt dazu eine Fahrerlaubnis.
Die Fahrerlaubnis wird für bestimmte Klassen erteilt.

Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis

  • für eine PKW-Klasse (B, BE)
  • eine Kraftradklasse (AM, A1, A2, A)
  • eine LKW-Klasse (C1, C1E, C, CE)
  • eine Bus-Klasse (D1, D1E, D, DE)
  • eine Traktor-Klasse (L, T)

kann ein halbes Jahr vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters erfolgen. Bei Anträgen von Antragstellern, die noch minderjährig sind, benötigen Sie die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters oder alternativ eine Vollmacht des gesetzlichen Vertreters mit einer Kopie seines Personalausweises.

Mindestalter der Fahrerlaubnisklassen:

  • ab 16 Jahren: AM (außer AM15), A1, L
  • ab 18 Jahren: A2, T, B, BE (außer Begleitetes Fahren ab 17), C1, C1E
  • ab 21 Jahren: C, CE, D1, D1E
  • ab 24 Jahren: D, DE, A (je nach Voraussetzungen evtl. auch früher)


Hinweis:

 
Sollten Sie Änderungen an einem bereits erteilten Prüfauftrag wünschen, wie z.B. Wechsel der Fahrschule, Namensänderung, Änderung der beantragten Klassen usw., kostet dies eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 12,80 Euro.

 

Führerschein-Klasse AM ab 15 Jahren

Seit 2021 gibt es jetzt auch deutschlandweit die Möglichkeit die Führerschein-Klasse AM (Moped bis 45 km/h bzw. 50 cm³) bereits mit 15 Jahren nach bestandener Prüfung erteilt zu bekommen.
Antragstellungen sind ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters von 15 Jahren, also ab 14 ½ Jahren möglich.
Dieser Antrag ist durch den Antragsteller und mindestens einem gesetzlichen Vertreterpersönlich im Bürgerservicebüro zu stellen!
 

Schlüsselzahl B96


Mit der B96 können Sie Fahrzeuge der Klasse B führen mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 4.250 kg.

Um diese Schlüsselzahl in Ihren Führerschein einzugetragen, benötigen Sie den Nachweis einer Fahrerschulung, welche durch eine Fahrschule durchgeführt werden muss.

Die danach erhaltene Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde bringen Sie bitte zur Antragstellung bei uns im Bürgerservicebüro mit.

 

Schlüsselzahl  B196

Diese Schlüsselzahl beinhaltet, dass Sie mit Ihrer vorhandenen Klasse B auch Fahrzeuge der Klasse A1 unter bestimmten Voraussetzungen fahren dürfen.

Dazu müssen Sie mindestens 25 Jahre alt sein und seit 5 Jahren im Besitz der Klasse B sein. Außerdem benötigen Sie den Nachweis einer Fahrerschulung, welche durch eine Fahrschule durchgeführt wird.

Dazu müssen Sie mindestens 9 Unterrichtseinheiten (UE), davon min. 4 UE Theorie und min. 5 UE Praxis absolvieren. Danach erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde.

Diese reichen Sie bei Antragstellung mit ein. Zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl "B196" darf nicht mehr als 1 Jahr liegen.



Schlüsselzahl B197


Mit dieser Schlüsselzahl können Sie die praktische Fahrerlaubnisprüfung für die Klasse B mit einem Automatikfahrzeug ablegen, ohne danach die übliche Beschränkung auf Automatikfahrzeuge (Schlüsselzahl 78) in den Führerschein eingetragen zu bekommen.

Voraussetzung für die Erteilung  der Schlüsselzahl B197 ist der Nachweis einer Fahrerschulung über mindestens 10 Std. á 45 Minuten praktische Fahrausbildung auf einem KFZ mit Schaltgetriebe.

Diesen Schaltnachweis benötigt die Fahrerlaubnisbehörde zur Eintragung der Schlüsselzahl B197 in Ihren Führerschein.

Daher reichen Sie Ihren Schaltnachweis bitte zeitnah nach Absolvierung bei uns im Bürgerservciebüro nach bzw. teilen uns bei Antragstellung bitte gleich mit, dass Sie beabsichtigen diese Schlüsselzahl eintragen zu lassen.




Hinweis zur elektronischen Antragstellung:

Seit einiger Zeit werden die Anträge auf Erteilung einer Fahrerlaubnis in allen 3 Standorten des Bürgerservicebüros im Landkreis Havelland nur noch elektronisch aufgenommen und im Online-Verfahren an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet.

Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass der Antragsteller persönlich zur Antragsaufnahme im Bürgerservicebüro zu den Öffnungszeiten erscheint und die erforderlichen Unterlagen (siehe Führerscheinanliegen) so vollständig wie möglich mitbringt, um einen reibungslosen Ablauf der Antragstellung zu gewährleisten.

Sollten Sie als Antragsteller noch minderjährig sein, muss zur Antragstellung ein gesetzlicher Vertreter anwesend sein und der Antragstellung mit seiner Unterschrift zustimmen oder Sie bringen alternativ eine Vollmacht des gesetzlichen Vertreters mit einer Kopie seines Personalausweises mit.

Die Bearbeitung Ihres Antrages durch die Fahrerlaubnisbehörde kann allerdings erst mit der Vollständigkeit der entsprechenden Unterlagen durchgeführt werden.

Bitte beachten Sie, dass Antragstellungen frühestens 6 Monate vor dem Erreichen des jeweiligen Mindestalters möglich sind! 

Weiterhin möchten wir Sie darauf hinweisen, dass für den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis eine Mindestkörpergröße von 150cm vorgeschrieben ist, die anhand Ihres gültigen Personalausweises nachgewiesen werden muss!


Zusendung des Führerscheins per Post:

Bei einer Ersterteilung oder einer Erweiterung der Fahrerlaubnis, wo die Prüfung über die DEKRA erfolgt, wird der neue Kartenführerschein nach bestandener Prüfung von der Bundesdruckerei direkt per Post an den Antragsteller zugesandt.

 
 
Bitte beachten Sie:

Das Ablegen der Fahrprüfung Klasse C und D beinhaltet nicht automatisch die Klasse B; hier muss die Prüfung davor abgelegt werden!

Die ärztlichen Bescheinigungen und Gutachten dafür erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt, Augenarzt bzw. Arbeitsmediziner.

Achtung!

Bei den Vorgaben für die ärztliche Bescheinigung wurde 2022 die Gesetzesgrundlage in Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geändert, somit sind nur noch ärztliche Bescheinigungen nach dem aktuellen Muster der Anlage 5 FeV gültig, siehe untenstehender Link zum Muster.
Alte Bescheinigungen sind ungültig und dürfen nicht mehr eingereicht/angenommen werden!

 

Hinweis zu den Bearbeitungszeiten:

Bitte planen Sie für Ihren Antrag bis zur Erteilung des Prüfauftrages eine gewisse Bearbeitungszeit ein. Bei Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags wenden Sie sich bitte an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Havelland.



Zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrages ist die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Havelland.

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee elektronisch aufnehmen zu lassen.

Gebühren

  • Ersterteilung Fahrerlaubnis: 49,80 Euro
  • Erweiterung Fahrerlaubnis (in der Probezeit): 49,80 Euro
  • Erweiterung Fahrerlaubnis (außerhalb der Probezeit): 49,00  Euro
  • Änderungen am erteilten Prüfauftrag: 12,80 Euro
  • Eintragung der Schlüsselzahlen B96 / B196: 38,00 Euro
  • zzgl. 15,00 Euro für eine evtl. vorläufige Fahrberechtigung (wenn Voraussetzungen dafür vorliegen!)

Gerne können Sie bei uns bevorzugt per EC-Karte oder in bar bezahlen.

Benötigte Unterlagen

  • Ihren gültigen Personalausweis,
  • oder Ihren Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung zum Nachweis des Wohnsitzes (nicht älter als 3 Monate),
  • Ihren gültigen Führerschein (sofern vorhanden),
  • ein aktuelles biometrisches  Lichtbild (35 x 45 mm),
  • Name / Adresse der Fahrschule und der jeweiligen Prüfstelle (DEKRA oder TÜV),
  • Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe (9 Unterrichtseinheiten, im Original, keine Online-Kurse!)
    -> alte "lebensrettende Sofortmaßnahmen" sind seit Oktober 2017 nicht mehr gültig!
  • aktuelles behördliches Führungszeugnis (wird vom Einwohnermeldeamt direkt an die Fahrerlaubnisbehörde versandt, nicht älter als 3 Monate),
    -> nur für die Klassen: D1, D1E, D, DE
  • Leistungstest (vom TÜV, DEKRA, Arbeitsmediziner),
    -> nur für die Klassen: D1, D1E, D, DE
  • Teilnahmebescheinigung der Fahrschule zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde (für B96 und B196)
  • Schaltnachweis der Fahrschule zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde (für B197)
  • eventuell je nach Einzelfall weitere Unterlagen, 
     

Gesundheitliche Voraussetzungen (AM, A1, A2, A, B, BE, L, T)

  • Sehtestbescheinigung vom Augenoptiker (im Original)

Die Sehtestbescheinigung hat eine Gültigkeit von 2 Jahren ab Ausstellungsdatum. Bei einer Erweiterung einer Fahrerlaubnisklasse ist die Vorlage einer Sehtestbescheinigung nur nach Ablauf der Gültigkeit notwendig.
 

Gesundheitliche Voraussetzungen (C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE)

  • ärztliche Untersuchung über die körperliche und geistige Eignung (vom Hausarzt bzw. Arbeitsmediziner) / Achtung: nur noch Bescheinigungen nach aktuellem Muster gem. Anlage 5 Fahrerlaubnisverordnung (FeV), alte Bescheinigungen sind ungültig und dürfen nicht mehr angenommen werden,
  • augenärztliches Gutachten / Zeugnis (vom Augenarzt bzw. Arbeitsmediziner)
  • nur bei den Klassen D1, D1E, D, DE ab dem 50. Lebensjahr: Leistungs- bzw. Reaktionstest (TÜV, Dekra, Arbeitsmediziner)
     

Hinweis:
In der Dienststelle Nauen steht Ihnen ein Lichtbild-Automat zur Verfügung, in dem Sie vor Ort biometrische Lichtbilder für den jeweiligen Antrag anfertigen können.

4 Lichtbilder kosten 7,00 EUR.

Bitte halten Sie das Geld passend als Kleingeld bereit, der Automat bietet leider keine Wechselmöglichkeit!