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Anliegen A-Z: Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen

Beschreibung

 

Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen

 

Wenn Sie in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder Bl (Blind) zuerkannt bekommen haben oder schwerbehindert sind mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen, können Sie Parkerleichterungen erhalten.

Die Parkerleichterung wird anhand eines blauen Parkausweises nachgewiesen und gilt auch in allen EU-Mitgliedstaaten.
 
   

Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen
 

Zusätzlich zu den o.g. Personengruppen können auch Personen die nicht außergewöhnlich gehbehindert (aG) oder blind (Bl) sind, unter bestimmten Voraussetzungen eine Parkerleichterung erhalten, welche mit einem orangefarbenen Parkausweis nachgewiesen wird.

Dazu prüft das Landesamt für Soziales und Versorgung von Amts wegen bei ihrem Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung gleich mit, ob Sie zu den besonderen Gruppen schwerbehinderten Menschen zählen.

Sollte bei ihnen eine der nachfolgenden gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen, erhalten Sie vom Landesamt eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde:

  • a)   Schwerbehinderte Menschen mit erheblicher Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr, bei denen die ständige Begleitung nachgewiesen ist  (Merkzeichen G und B im Schwerbehindertenausweis) sowie allein für die Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) einen Grad der Behinderung von wenigstens 70 und gleichzeitig einen Grad der Behinderung von wenigstens 50 in Folge Funktionsstörungen des Herzens und der Atmungsorgane zuerkannt wurde;
     
  • b)   Schwerbehinderte, mit Morbus-Crohn oder Colitis ulcerosa mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60;
      
      
  • c)   Schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 70 vorliegt;

  

  • d)   Schwerbehinderte Menschen, die nach versorgungsärztlicher Feststellung dem Personenkreis nach den Aufzählungen a bis c gleichzustellen sind.

 

Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung für Parkerleichterung wird entsprechend der Gültigkeit Ihres Schwerbehindertenausweises oder der Bescheinigung befristet für max. 5 Jahre ausgestellt.

Eine Verlängerung können Sie formlos unter Vorlage der Ihnen bereits erteilten Ausnahmegenehmigung, des Parkausweises, Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises und eines aktuellen Lichtbildes ebenfalls bei uns beantragen.


Die Antragstellung ist formlos per Post möglich  oder persönlich in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee (mit den entsprechenden Unterlagen im Original oder Kopie).

Wenn Sie den Antrag persönlich stellen möchten, können Sie auch unsere behindertengerechten Eingänge benutzen.

Behindertenparkplätze befinden sich jeweils in unmittelbarer Nähe.

Gebühren

  • gebührenfrei

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "aG" oder "Bl"
  • Feststellungsbescheid vom Landesamt für Soziales und Versorgung
  • aktuelles Lichtbild (bei Kindern unter 10 Jahren wird kein Lichtbild benötigt)
  • ggf. Bescheinigung zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde (für die besonderen Gruppen schwerbehinderter Menschen = orange-farbene Ausnahmegenehmigung)