Bis heute kein positiver Bescheid

01.03.2006 - Bis heute kein positiver Bescheid

Das Veterinäramt des Landkreises Havelland hat bis heute insgesamt 108 Wildvögel zur Untersuchung an das Landesamt nach Potsdam eingeschickt. Die positive Nachricht – bis heute ist kein positiver Bescheid eingegangen. D.h. bei allen bis jetzt untersuchten Wildvögeln wurde kein H5N1 – Virus festgestellt. „Natürlich machen wir uns keine Illusionen – die Geflügelpest wird auch unseren Landkreis heimsuchen. Wir haben mit dem Gülper See und dem Vogelschutzgebieten im Westhavelland mit die größten Wildvögelrastplätze Europas. Oberstes Ziel muss aber sein, ein Übergreifen auf den Nutztierbestand zu verhindern“ so Amtstierärztin Ulrike Pfisterer.
Wenn ein positiver Nachweis von Geflügelpest bei Wildvögeln für den Landkreis Havelland eingeht, dann wird um den Fundort eine 13 km große Schutzzone eingerichtet. D.h. ein Gebiet von 3 km im Umkreis der Fundstelle wird abgesperrt – die so genannte Sperrzone. Dem schließt sich noch mal ein Gebiet von 10 km im Umkreis an – die Beobachtungszone. In dieser Schutzzone besteht dann sofortige Aufstallungspflicht für alle Geflügelarten einschließlich Tauben - ohne Ausnahmen. Die Volierehaltungen sind dann nicht mehr zulässig. Es ist also zu empfehlen, dass sich die Bürger/innen, die z.Z. eine Ausnahmegeneh-migung zur Volierehaltung besitzen, bereits im Vorfeld Gedanken über Möglichkeiten zur Stallunterbringung machen. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass Ersatzleistungen aus der Tierseuchenkasse nur gezahlt werden bei Einhaltung der Aufstallungspflicht.
Obwohl für den Menschen keine Gefahr besteht sollten sich als Vorsichtsmaßnahme  Nutzgeflügelhalter gegen Grippe impfen lassen, so die Empfehlung des Gesundheitsministeriums des Landes Brandenburg. Sie verringert die Gefahr einer Doppelinfektion (mit dem tierischen und menschlichen Virus). Diese Impfung kann durch den Hausarzt oder das Gesundheitsamt des Landkreises erfolgen (tel. Anmeldung unter 03385/551-7101).
Die Gefahr der Ansteckung von Katzen mit dem Virus ist nie ganz auszuschließen.“ In den Schutzzonen sollten die Katzen nicht aus dem Haus gelassen werden und Hunde nur an der Leine geführt werden.“ so die Empfehlung der Amtstierärztin.
Trotz mehrfacher Hinweise in den Medien sei noch einmal darauf hingewiesen, dass das Einsammeln von toten Wildvögeln den Mitarbeitern der Ordnungsämter zu überlassen ist.  Die Bürger/innen sind aufgefordert keine toten Wildvögel oder Hühner über den Hausmüll bzw. Recyclingbehälter zu entsorgen.