Junistatistik zu Bedarfsgemeinschaften

06.07.2006 - Junistatistik zu Bedarfsgemeinschaften

Die Sozialdezernentin Frau von Fintel  hat die neuesten Zahlen zur Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften im Landkreis Havelland vorgelegt.
Entsprechend der Arbeitslosenzahlen, die im Juni um 0,9  im Havelland zurückgegangen sind, sind auch die Bedarfsgemeinschaften nach Hartz IV gesunken. Das sind 114 Bedarfsgemeinschaften weniger als im Mai. Die Zahl der erwerbsfähigen Hilfeempfänger sank um 264 Personen , 1,6 % weniger als im Vormonat. Betrachtet man die Personengruppen so war der Rückgang bei den 2 Personen-Bedarfsgemeinschaften mit 60 am stärksten. Erfreulich ist auch, dass die Zahl der leistungsberechtigten Kinder im Alter von unter 15 Jahren sank. Im Juni erhielten 4.211 Kinder Leistungen nach SGB II, d.h. 36 Kinder weniger als im Mai.
Je Bedarfsgemeinschaft wurden im Monat Juni durchschnittlich 224 € für die Kosten der Unterkunft bezahlt.
Seit Inkrafttreten der Grundsicherung für Arbeitslose beziehen zunehmend auch solche Haushalte Leistungen nach Hartz IV, in denen erwerbsfähige teilzeitbeschäftigte Erwachsene leben bzw. erwerbsfähige Erwachsene mit einem geringen Erwerbseinkommen.
Wissenschaftliche Untersuchungen der  Bundesagentur zeigen außerdem, dass vermehrt auch solche Bürger Leistungen nach Hartz-IV erhalten, die zu Zeiten der früheren Sozialhilfe der versteckten Armut angehörten. Frühere im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) geltende Bestimmungen zum Verwandtenunterhalt, aber auch die bei vielen Bürgern bestehende Scham vor dem Gang zum Sozialamt bewirkten, dass Menschen an der Schwelle zur Armut ihnen zustehende Leistungen nicht in Anspruch nahmen. Mit der Grundsicherung für Arbeitslose hat sich dies deutlich geändert. Vermehrt sind im Leistungssystem jetzt auch Personengruppen zu finden, die in der früheren Arbeitslosenhilfe bzw. im System der früheren Arbeitslosengeldbezieher nie aufgetaucht sind.
Noch nicht abgeschlossen sind laufende Untersuchungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Nürnberg zu der Frage, ob und in welchem Umfang Menschen nach Ablauf der Ansprüche aus ihrer Arbeitslosenversicherung in die Grundsicherung für Arbeitslose nach Hartz IV drängen.