06.07.2006 - Junistatistik zu Bedarfsgemeinschaften
Die Sozialdezernentin Frau von Fintel hat die neuesten Zahlen zur Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften im Landkreis Havelland vorgelegt. Entsprechend der
Arbeitslosenzahlen, die im Juni um 0,9 im Havelland zurückgegangen sind, sind auch die Bedarfsgemeinschaften nach Hartz IV gesunken. Das sind 114 Bedarfsgemeinschaften weniger als im Mai. Die Zahl der erwerbsfähigen
Hilfeempfänger sank um 264 Personen , 1,6 % weniger als im Vormonat. Betrachtet man die Personengruppen so war der Rückgang bei den 2 Personen-Bedarfsgemeinschaften mit 60 am stärksten. Erfreulich ist auch, dass die Zahl der
leistungsberechtigten Kinder im Alter von unter 15 Jahren sank. Im Juni erhielten 4.211 Kinder Leistungen nach SGB II, d.h. 36 Kinder weniger als im Mai.
Je Bedarfsgemeinschaft wurden im Monat Juni durchschnittlich 224 € für die Kosten der Unterkunft bezahlt. Seit Inkrafttreten der Grundsicherung für
Arbeitslose beziehen zunehmend auch solche Haushalte Leistungen nach Hartz IV, in denen erwerbsfähige teilzeitbeschäftigte Erwachsene leben bzw. erwerbsfähige Erwachsene mit einem geringen Erwerbseinkommen. Wissenschaftliche
Untersuchungen der Bundesagentur zeigen außerdem, dass vermehrt auch solche Bürger Leistungen nach Hartz-IV erhalten, die zu Zeiten der früheren Sozialhilfe der versteckten Armut angehörten. Frühere im Bundessozialhilfegesetz
(BSHG) geltende Bestimmungen zum Verwandtenunterhalt, aber auch die bei vielen Bürgern bestehende Scham vor dem Gang zum Sozialamt bewirkten, dass Menschen an der Schwelle zur Armut ihnen zustehende Leistungen nicht in Anspruch
nahmen. Mit der Grundsicherung für Arbeitslose hat sich dies deutlich geändert. Vermehrt sind im Leistungssystem jetzt auch Personengruppen zu finden, die in der früheren Arbeitslosenhilfe bzw. im System der früheren
Arbeitslosengeldbezieher nie aufgetaucht sind. Noch nicht abgeschlossen sind laufende Untersuchungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Nürnberg zu der Frage, ob und in welchem Umfang Menschen nach Ablauf der
Ansprüche aus ihrer Arbeitslosenversicherung in die Grundsicherung für Arbeitslose nach Hartz IV drängen. |