06.09.2006 - Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften im August Nachdem sich bereits im Juli eine deutliche Abnahme der Zahl der Bedarfsgemeinschaften gegenüber Juni abzeichnete, hat sich diese Tendenz fortgesetzt. Gegenüber
Juni sank die Zahl im August um 767 auf jetzt 11.546 Bedarfsgemeinschaften. Der Rückgang wird bei den 1-Personen Bedarfsgemeinschaften am deutlichsten. Ihre Zahl hat um 808 auf 6.588 abgenommen. „Der Grund liegt in der seit April
2006 wirkenden gesetzlichen Bestimmung, dass unter 25jährige der Bezug einer eigenen Wohnung nur noch unter engen Vorausset-zungen möglich ist“ so die Sozialdezernentin des Landkreises Frau Margarethe von Fintel. Daraus ergibt sich
andererseits ein Ansteigen der Zahl der Bedarfsgemeinschaften mit 3 sowie 4 und mehr Personen. Hier gibt es eine Steigerung um 90 Bedarfsgemeinschaften gegenüber dem Monat Juni. Insgesamt hat die Zahl der erwerbsfähigen Menschen
in den Bedarfsgemeinschaften gegenüber Juni 2006 um rund 440 Empfänger abgenommen. Maßgeblich haben die unter 25jährigen dazu beigetragen. U.a. durch die Vermittlungsergebnisse des Integrations- und Leistungszentrum Havelland
konnte die Zahl junger Arbeitsloser um 266 auf jetzt 3.789 gesenkt werden. Die Zahl der Kinder unter 15 Jahren mit SGB II-Leistungen blieb dagegen unverändert.
Insgesamt sind immer noch mehr als 16.000 Personen wegen Arbeitslosigkeit von SGB II – Leistungen abhängig. Wie Frau von Fintel ausführt, bringen die zahlenmäßigen Veränderungen der Bedarfsgemeinschaften keine Entlastung
für den Kreishaushalt. Die monatlichen Ausgaben für die Kosten der Unterkunft betrugen auch im August 2,9 Mio €. Durchschnittlich hat der Landkreis pro Bedarfsgemeinschaft 236 € gezahlt. Das sind 12 € mehr als im Juni. Hier wirken
sich u.a. auch die mit Ende der Sommerpause fällig werdenden Betriebskostennach-zahlungen negativ aus. |