Geflügelpest: häufig gestellte Fragen

09.03.2006 - Geflügelpest: häufig gestellte Fragen
Stand: 06.03.2006

Welche Tiere sind empfänglich für GP?

Hühner, Enten, Gänse, Puten (Truthühner), Wachteln, Tauben, Fasane, Pfaue, Schwäne, Strauße, Emus, Nandus und Wildvögel können an Geflügelpest erkranken.

Was sind die Symptome der GP?

Das Virus kann aus einem leicht oder schwer krankmachenden (pathogenen) Typ bestehen, wobei auch beim leicht pathogenen Typ die Symptome wie Atemnot, Apathie, Ödeme (Flüssigkeitsansammlungen) an der Kopfregion, Durchfall, Abfall der Eiproduktion, Blauverfärbung der Haut, hohe Sterblichkeitsrate, unterschiedlich ausgeprägt sein können.
Die GP ist hochansteckend. Die Inkubationszeit (Zeit zwischen Ansteckung und Ausbruch) beträgt Stunden bis zu 21 Tagen. Die Seuche verläuft danach schnell und endet meist tödlich.

Ist die Geflügelpest (GP) ein Risiko für die menschliche Gesundheit?

Der Konsum von Fleisch und Eiern von mit GP befallenen Tieren bedeutet keine Gefahr für die menschliche Gesundheit. Falls der menschliche Organismus gleichzeitig eine Infektion mit einer menschlichen Influenza (Grippe) und dem Virus der Geflügelpest abwehrt, besteht eine geringe Möglichkeit, dass sich aus beiden Viren ein neues Virus bildet.
So kann eine neue Virusvariante entstehen, die viel gefährlicher für den Menschen sein kann als die Ursprungsviren. Bei Verdacht auf Geflügelpest sollte beim Betreten der Ställe Mundschutz und Schutzbrille getragen werden.

Wo kommt das Virus her ?

Das Wildgeflügel (insbesondere Enten) kann als Reservoir des Virus betrachtet werden. Die Tiere sind häufig Träger ohne selbst zu erkranken.

Wirkt die vorgesehene/betriebene Bekämpfungspolitik?

Die Maßnahmen sind darauf gerichtet, die Verbreitung des Virus so gut wie möglich zu verhindern. Darum werden zuerst die Seuchenbetriebe und die Betriebe, in denen der Verdacht des Ausbruchs besteht geräumt. Das heißt, das vorhandene Geflügel wird tierschutzgerecht getötet und unschädlich beseitigt. Danach werden auch die Betriebe mit Geflügel in einem bestimmten Umkreis um das Seuchengehöft geräumt.
Gleichzeitig wird alles unternommen, um durch eine optimale Hygiene,  Desinfektionsmaßnahmen, Betretungsverbote usw. eine Verschleppung des Virus aus dem Seuchengebiet durch Tierkontakte, indirekten Kontakt über Personen, Transportbehälter, Verpackungsmaterial, Eierkartons oder Einstreu zu verhindern.

Warum fordert GP diese Bekämpfungspolitik?

Durch ein Ausbreiten der Seuche würden auch andere, bisher nicht betroffene Landwirte geschädigt. Die Entschädigungsleistungen decken nur den unmittelbaren Tierverlust ab, nicht hingegen daraus folgende Einbußen, wie lange Leerzeiten in den Ställen, Verdienstausfall usw. Dies kann im Einzelfall existenzgefährdend sein.  
Die Tierseuchenbekämpfung dient dem Erhalt eines leistungsfähigen Tierbestandes und dem Schutz vor wirtschaftlichen Schäden des Einzelnen und der Allgemeinheit. Ein Seuchenausbruch mit den daraus resultierenden Entschädigungszahlungen für die Betroffenen belastet die Tierseuchenkasse, deren Kosten durch die Beiträge aller Nutztierhalter aufgebracht werden, und den Landeshaushalt und damit die Allgemeinheit zu jeweils gleichen Teilen. Großflächige, durch Europäisches Recht bei Geflügelpest-Fällen vorgeschriebene Handelsbeschränkungen führen zu weiteren wirtschaftlichen Schäden für die landwirtschaftlichen Nutztierhalter und die damit verknüpften Wirtschaftsbereiche.

Weshalb ist Impfung keine Möglichkeit?

Impfen ist aus zwei Gründen nicht hilfreich:

  • Durch Impfung gesunder Tiere in einem betroffenen Gebiet wird die Weiterverbreitung des Virus leider nicht verhindert. Geimpfte Tiere bleiben Träger und Ausscheider des Virus, damit auch Verbreiter der Seuche.
  • Daneben besteht ein weiteres Problem darin, dass geimpfte Tiere dieselben Antikörper produzieren wie Tiere, die sich mit Geflügelpest angesteckt haben. Eine Unterscheidung zwischen geimpften und erkrankten Tieren ist daher nicht möglich.

Warum gibt es verschiedene Gebiete mit unterschiedlichen Regelungen?  Kann nicht besser ein Gebiet ausgewiesen werden?

Ausgangspunkt der Seuchenbekämpfung ist das tiermedizinische Risiko, das Mensch und Tier bei der weiteren Verbreitung des Virus darstellen. Die Gebiete sind nach Einschätzung dieses Risikos unterteilt worden.
So gelten in einem bestimmten Bereich dicht beim Seuchengehöft oder dem Verdachtsbetrieb strengere Maßregeln als in einem Gebiet, in dem das Virus noch nicht festgestellt wurde, und damit die Möglichkeit der Weiterverbreitung bei Betrachtung der maßgeblichen Faktoren kleiner ist als im engeren Bereich.

Was kann ich tun, um das Weiterverbreiten dieser Seuche zu verhindern?

Allgemeinheit:

Jeder kann GP unbewusst verbreiten.
Das gilt für alle Personen die Geflügel halten, Besucher von Standorten mit Geflügel, gleichgültig ob es sich um gewerbliche oder private (Hobby) Haltungen handelt. GP lässt sich sehr leicht verbreiten über die Kleidung, Schuhe, Hände usw. Das Virus kann vorhanden sein ohne dass es bemerkt wird. Ein wenig Mist unter den Schuhen reicht z.B. aus, um damit das Virus weiter zu tragen.
Es sollte daher vermieden werden, Standorte mit Geflügel aufzusuchen und Geflügel, auch Wildgeflügel zu füttern.  

Geflügelhalter:

  • Um unbewusste Übertragung zu vermeiden, sollten Geflügelbestände nur noch vom Besitzer oder seinem Vertreter oder einem Tierarzt betreten werden.
  • Kein Besuch von Bereichen/Orten,  in denen Geflügel gehalten wird, wie z.B. Tierparks, Zoos, Streichelzoos und bäuerliche Betriebe mit „Ab Hof Verkauf“ und Geflügelhaltung.
  • Arbeitskleidung sollte getrennt von Straßenkleidung aufbewahrt werden.
  • Das Geflügel darf nur erreichbar sein nach Passieren eines Desinfektionsbeckens oder einer Desinfektionsmatte. Diese Einrichtungen sollten an den viel begangenen Wegen auf dem Gelände aufgestellt werden, insbesondere an den Eingängen zum Stall. Wichtig ist die Entfernung von Mist oder Kotresten vom Schuhwerk.
  • Es sind nur zugelassene Desinfektionsmittel zu verwenden, die auch gegen Viren wirksam sind.

Ich halte nur einige Hühner und Gänse, gelten für mich auch Maßregeln?

Ja, alle getroffenen/angeordneten Maßnahmen gelten auch für Halter von einzelnen oder wenigen Tieren. Das Risiko der Weiterverbreitung der GP ist bei Hobbyhaltungen genauso groß wie bei gewerblichen Haltungen.
Von großer Bedeutung ist die Meldung des Bestandes an das zuständige Veterinäramt.

Kann ich Geflügelfleisch auch essen, wenn die Seuche ausgebrochen ist?

Ja, es bestehen keine Bedenken. Das Virus kann nicht über Fleisch übertragen werden.

Sind andere Haustiere, z.B. Hunde und Katzen gefährdet?

Es ist bisher nicht bekannt, dass das Virus auf Hunde übertragen werden kann. Hunde sind jedoch an der Leine zu halten, damit sie nicht als Überträger wirken. Hunde können den Erreger an den Pfoten mittels Schmutz aus der Wildvogelpopulation in die Hausgeflügelbestände tragen.
Es wurde nachgewiesen, dass Katzen sich mit dem Erreger infizieren und daran erkranken können. Es ist außerdem nicht ausgeschlossen, dass nach dem Verzehr eines infizierten Vogels das Virus auch von Katzen mit dem Kot ausgeschieden werden kann. Insofern sollten Katzen in der Nähe von gefährdeten Wildvogelpopulationen im Hause gehalten werden.

Wie verhalte ich mich, wenn Tiere meines Bestandes verenden?

Für den Hausgeflügelbestand ist der Tierhalter nach wie vor verantwortlich. Wenn Tiere erkranken oder sterben, kann der Hoftierarzt informiert werden. Wenn eine Untersuchung auf Geflügelpest gewünscht wird, übersendet der Hoftierarzt das verendete Tier dem Untersuchungsamt. Die anfallenden Kosten trägt der Tierhalter.
Verendetes Geflügel muss eigenverantwortlich vom Tierhalter entsorgt werden. Anfallende Kosten müssen von ihm übernommen werden.
Erst, wenn der Tierarzt einen Verdacht auf Geflügelpest ausspricht, wird das Veterinäramt benachrichtigt und leitet nötige Maßnahmen ein.

Anzeigeformular -Anzeige einer Geflügelhaltung außerhalb geschlossener Ställe in überdachten wildvogelsicher eingezäunten Ausläufen - als .pdf-Datei