12.05.2006 - Stallpflicht mit Ausnahmen aufgehobenDer
Landkreis Havelland, hat mit Datum vom 11.05.2006 eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen. Sie beinhaltet Regelungen zur Ausnahmegenehmigung zur Freilandhaltung von Geflügel auf der Grundlage der
Geflügel-Aufstallungsverordnung vom 9.Mai 2006 des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Der Landkreis Havelland hebt mit der Allgemeinverfügung die Aufstallungspflicht für das Territorium des
Landkreises Havelland auf, mit Ausnahme folgender Gebiete: Niederung der unteren Havel, Gülper See, ausgenommen Ortslagen. Allerdings sind mit der Aufhebung einige Auflagen für die Geflügelhalter verbunden. So muss jeder Geflügelhalter mit Freilandhaltung seinen Namen, Anschrift und
Geflügelstandort schriftlich beim Veterinäramt anzeigen. Wassergeflügel muss getrennt von anderem Geflügel gehalten werden und vom Hoftierarzt monatlich virologisch
untersucht werden. Auf diese regelmäßigen virologischen Untersuchungen kann verzichtet werden, wenn gemeinsam mit dem Wassergeflügel empfänglichere Geflügelarten wie z.B. Hühner und Puten gehalten werden. In diesem Fall muss
gegebenenfalls verendetes Geflügel zur Untersuchung eingesandt werden. Geflügel darf nur nach Stallquarantäne und mit einer tierärztlichen Bescheinigung in Verkehr gebracht werden. Für zu schlachtendes Geflügel ist diese Quarantäne
und Bescheinigung nicht notwendig. Natürlich sind weiterhin die bisherigen Schutzvorkehrungen gültig. So sollen die Tiere nur an Stellen gefüttert
werden, die für wildlebende Zugvögel nicht zugänglich sind. Sie sollen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben und auch Futter und Einstreu soll sicher aufbewahrt werden. Um weiterhin die
Geflügelpestsituation im Wildvogelbestand unter Kontrolle zu behalten, werden tote wildlebende Wasser- und Greifvögel zur Untersuchung von den Ordnungsämtern eingesammelt. Der vollständige Text der Allgemeinverfügung kann im Internet unter www.havelland.de
eingesehen werden. Außerdem liegt er in den Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Platz der Freiheit 1 und in Nauen, Goethestr. 59/60 aus. Zusätzlich stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Bürgerservicebüros in Rathenow unter der Telefonnummer 03385/551 1308 und in Nauen unter der Nummer 03321/403 5125 als Ansprechpartner zur Verfügung.
Downloads:
Allgemeinverfügung: Ausnahmegenehmigung zur Freilandhaltung von Geflügel auf der Grundlage der
Geflügel-Aufstallungsverordnung vom 9. Mai 2006 (PDF-Format)
Anlage zur Allgemeinverfügung vom 12.05.2006 - Niederungen der unteren Havel / Gülper See – Ramsargebiet (PDF-Format)
Anzeige einer Geflügelhaltung im Freiland (Stand 12.5.2006) (PDF-Format)
Merkblatt zur Ausnahmegenehmigung zur Freilandhaltung von Geflügel auf der Grundlage der
Geflügel-Aufstallungsverordnung vom 9. Mai 2006 (PDF-Format)
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