14.06.2006 - Rechtzeitig vor Ferienbeginn an Haustiere denken Anlässlich der beginnenden Ferienzeit weist das Veterinäramt des Landkreises Havelland darauf hin, dass Tierhalter sich rechtzeitig auf die Mitnahme ihrer Tiere
in Ferienländer vorbereiten müssen und verpflichtet sind, die Betreuung der daheim bleibenden Haustiere sicherzustellen. Das Aussetzen oder unversorgte Zurücklassen von Tieren ist verboten und kann mit einer Freiheits- oder
Geldstrafe oder mit hohem Bußgeld bis 25 000 Euro geahndet werden. ofern die Betreuung nicht innerhalb der Familie oder über Freunde und Nachbarn sichergestellt werden könne, muss sich der Tierhalter rechtzeitig um einen Platz
in einer geeigneten Tierpension, Tierheim (auch diese nehmen unter Umständen Tiere als Pensionstiere auf) oder um einen zuverlässigen Tiersitter bemühen. Bei der Aktion „Nimmst du mein Tier, nehm´ ich dein Tier“ des Deutschen
Tierschutzbundes e.V. betreuen Tierfreunde ihre Tiere gegenseitig. Die örtlichen Tierschutzvereine helfen bei der Vermittlung von Urlaubsplätzen für Heimtiere. Hunde und Katzen (auch Frettchen) werden häufig mit in die Ferien
genommen. Bei Mitnahme von Hunden in EU-Reiseländer ist mindestens eine gültige Tollwut-Impfung, eine eindeutige Kennzeichnung (elektronischer Transponder oder lesbare Tätowierung) sowie der vom praktischen Tierarzt ausgestellte
Heimtierpass erforderlich. Für die Britischen Inseln, Malta und Schweden sowie für Reiseziele in tollwutgefährdete oder tropische Länder sind zusätzliche Bestimmungen gültig. Neben dem Vorliegen der gegebenenfalls
erforderlichen Impfungen und Bescheinigungen sind auch Reisevorbereitungen zu treffen, die einen sicheren Transport und eine gute Versorgung der Tiere auf der Reise und am Urlaubsort sicherstellen. Wichtig während der Reise ist
eine ausreichende Wasserversorgung und eine gute Frischluftzufuhr. Tiere dürfen nicht unbeaufsichtigt im verschlossenen, geparkten Auto zurückgelassen werden. Bei warmer Witterung besteht hier eine erhebliche Gefahr durch das
schnelle Aufheizen von Kraftfahrzeugen im Freien. Verantwortungsbewusste Tierhalter sollten in den warmen Sommermonaten niemals ihr Tier im Auto zurücklassen, auch nicht, wenn der Wagen im Schatten geparkt ist. Denn zum einen kann
der Wagen binnen kurzer Zeit durch Änderung des Sonnenstandes oder Aufreißen der Bewölkung der prallen Sonne ausgesetzt sein – hier hilft auch kein geöffnetes Schiebedach oder ein einen Spalt breit geöffnetes Fenster- , zum anderen
erwärmt sich das Wageninnere auch im Schatten. Wer ein in Not geratenes Tier im Auto entdeckt, sollte umgehend die Polizei informieren, um das Fahrzeug öffnen zu lassen. Unverantwortlichen Tierhaltern droht nach dem
Tierschutzgesetz eine Geldstrafe bzw. eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren. |