Verwaltungsgericht Potsdam in Sachen PLUS Markt Rathenow

14.11.2006 - Verwaltungsgericht Potsdam in Sachen PLUS Markt Rathenow: Verfahren wird  eingestellt, Kosten muss PLUS tragen

Seit gestern liegt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam vor, die das Handeln der Bauverwaltung des Landkreises in Sachen Rauchabzugsanlage für den neuen PLUS Markt in Rathenow bestätigt.
Das Gericht teilte mit, dass das Verfahren eingestellt wird und der Antragsteller, hier PLUS, die Kosten zu tragen hat.
Ende Oktober, nach der Neueröffnung des PLUS Marktes in der Brandenburger Straße, hatte die Bauordnung des Landkreises festgestellt, dass keine Brandschutzanlage in dem Markt installiert ist (anders als in den Bauunterlagen angegeben) und eine Schließung des Marktes verfügt, bis die Anlage nachgerüstet ist. Gegen diese Anordnung hatte PLUS Widerspruch eingelegt und ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht angestrengt.
Seine Entscheidung begründet das Gericht wie folgt: Eingestellt werde das Verfahren, weil PLUS und Landkreis Havelland übereinstimmend festgestellt haben, dass sich der Rechtsstreit erledigt hat (die Anlage wurde eingebaut). Die Kosten müsse der Antragsteller PLUS tragen, weil er in dem Rechtsstreit – den es nun nicht mehr gibt – „voraussichtlich unterlegen wäre“, so das Gericht. Denn die streitige bauaufsichtliche Nutzungsuntersagung ist, so das Gericht, voraussichtlich rechtmäßig. Außerdem habe PLUS durch das „Abarbeiten“, also durch den Einbau der Rauchabzugsanlage und das Einreichen der fehlenden Bescheinigungen, den Rechtsstreit selbst beendet und sich damit in die Rolle des Unterlegenen begeben.
Damit ist richterlich bestätigt, dass das Vorgehen des Kreises korrekt und vor allem sachlich angemessen war. Der Gerichtsbeschluss von Ende Oktober, nach dem der Markt offen gehalten werden durfte, war noch keine Entscheidung in der Sache. Damals wurde nur die „aufschiebende Wirkung“ des Widerspruchs  juristisch bestätigt.
„Unabhängig von allen juristische Schachzügen ist nun geklärt, dass ein Einkaufsmarkt von dieser Größe im Interesse der Sicherheit seiner Kunden eine Rauchabzugsanlage braucht und wir gut daran getan haben, den Einbau einer solchen durchzusetzen“, so Baudezernent Jürgen Goulbier abschließend.