Hinweise zur Geflügelpest Stand ab 15.02.2006

15.02.2006 - Hinweise zur Geflügelpest Stand ab 15.02.2006

Das Veterinäramt des Landkreises Havelland teilt mit, dass die Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest am 17. Februar 2006 in Kraft tritt.
Wer Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse) hält, hat diese vom 17.02. 2006 bis zum 30.04.2006 in geschlossenen Ställen zu halten.
Geflügel darf nur außerhalb geschlossener Ställe gehalten werden, wenn:

    • die Tiere unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten Abdeckung und mit einer Seitenbegrenzung, die gegen das Eindringen von Vögeln schützt, gehalten werden. (ähnlich wie überdachte Volierenhaltung)
    • wenn sie mindestens 1x im Monat klinisch tierärztlich untersucht werden und diese Untersuchung entsprechend dokumentiert wird.

Diese Haltung muss angezeigt werden (Anzeigepflicht). Dazu liegen Anzeigeformulare bei den Bürgerservicebüros Dienststelle Nauen, Hauseingang Nr. 4, Hamburger Straße oder Dienststelle Rathenow, Platz der Freiheit 1, Hauseingang über die Rosa-Luxemburg-Str. (Hofgebäude) aus.

Anzeigeformular -Anzeige einer Geflügelhaltung außerhalb geschlossener Ställe in überdachten wildvogelsicher eingezäunten Ausläufen - als .pdf-Datei

Die erforderlichen Angaben können auch telefonisch in den Bürgerservicebüros unter den Nummern 03321-403 5166 in Nauen bzw. 03385-551 1308 in Rathenow aufgenommen werden.
In begründeten Einzelfällen kann eine Ausnahmegenehmigung zur Weiterhaltung des Geflügels im Freiland beantragt werden. Diese Freilandhaltungen unterliegen strengsten tierseuchenrechtlichen Forderungen.
Der ambulante Geflügelhandel darf Geflügel gewerbsmäßig nur in Verkehr bringen, wenn es 14 Tage zuvor in geschlossenen Ställen gehalten und längstens 2 Tage zuvor klinisch untersucht worden ist. Hierzu ist eine entsprechende tierärztliche Bescheinigung mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen.
Ab dem 17. Februar gilt bis einschließlich 30. April ein Ausstellungsverbot für Geflügel!
Zu beachten ist, dass die Geflügelpestschutzverordnung vom 1. September 2005  weiterhin Bestand hat und somit Untersuchungen bei Wildvögeln weiterhin erforderlich sind.