... „Die Umstellung hat gut funktioniert, und seit Mittwoch arbeitet das neue System reibungslos“, freut sich Sozialamtsleiterin Elke Müller. Nun bekommen die Asylbewerber am Monatsanfang keine Gutscheine mehr ausgeteilt, sondern ihre Karte wird mit dem Monatsbetrag aufgeladen. Beim Zahlen an der Ladenkasse wird der jeweilige Betrag pfennig-genau abgebucht – so wie etwa beim Zahlen mit EC-Karte. „Das hat viele Vorteile“, erläutert Elke Müller, „sowohl für die Asylbewerber als auch für uns als Gesetzesdurchführenden.“ So können jetzt auch kleine Sachen wie etwa nur mal eine Tüte Mehl gekauft und bezahlt werden; es muss kein Mindestbetrag mehr zusammenkommen. Die Karte ist mit
einer vierstelligen Codenummer versehen, die nur der Besitzer kennt; bei Verlust der Karte kann der noch zur Verfügung stehende Betrag ermittelt werden, und die Karte wird für Fremd-benutzer gesperrt. Neben diesen „harten Fakten“
spricht auch noch ein anderer Grund für die Chipkarte: Die Asylbewerber selbst hatten mehrfach darauf hingewiesen (in ihren Memoranden), dass sie die Gutscheine als diskriminierend empfinden, weil sie mit ihnen sofort als
Asylbewerber identifizierbar seien. Da die Zahlungsmodalitäten mit der Chipkarte denen mit anderen Karten sehr ähneln, ist das jetzt nicht mehr so der Fall. Die Abrechnung der gewährten Leistungen ist für das Sozialamt nun
punktgenau: Der am Monatsende noch ausstehende Rest der Finanzen verfällt; sie können nicht in den Folgemonat übernommen werden. Eventueller Missbrauch und Fremdbenutzung sind jetzt ungleich schwerer als vorher. Die Provision für
das System, die sowohl bei den Gutscheinen als auch bei den Chipkarten an den Anbieter der Systeme fällig wird, wird nun nur für den tatsächlichen Umsatz berechnet. Bei den Gutscheinen wurde für alle einmal vergebenen Provision
genommen; gleichgültig, ob sie auch wirklich eingelöst wurden. Da die Karte nicht übertragbar ist, kann jetzt nur der die Leistung einlösen, dem sie auch tatsächlich zusteht. Das Einführen des neuen Systems wurde von den
Mitarbeitern des Sozialamtes und dem Heimpersonal sehr engagiert vorbereitet: Aushänge in den Heimen haben das Verfahren erläutert; und zwar in allen wichtigen Sprachen, die die im Havelland untergebrachten Asylbewerber sprechen.
Bei der Ausgabe der Karten hat jeder Benutzer ein Infoblatt möglichst in seiner Muttersprache erhalten. In Gesprächen wurde jedem das System erläutert. Und um eventuell trotzdem noch auftretende Missverständnisse auszuschließen,
haben die Mitarbeiter Asylbewerber, die gut Deutsch sprechen und das System verstanden hatten, gebeten, ihren Landsmännern das Verfahren zu erklären, falls Fragen auftreten. Die angesprochenen Asylbewerber haben sich auch alle dazu
bereit erklärt. Das Bereitstellen des Chipkartensystems wurde öffentlich ausgeschrieben; den Zuschlag bekam die Firma Infra Card. Diese Firma hat lange Erfahrungen mit dem System. Sie betreut beispielsweise das Kartensystem für
das Land Berlin. „Wir haben sechs Supermärkte und kleinere Läden sowohl in Falkensee als auch in Rathenow für den Einsatz des Systems gewinnen können“, sagt Elke Müller. Dazu zählen etwa EDEKA, Penny und extra, aber auch
asiatische Lebensmittelläden. Ab Dezember wird auch Kaufland in Rathenow dabei sein – das war den Asylbewerbern besonders wichtig. Dem Landkreis entstehen durch das neue System keine wesentlichen Mehrkosten. Die Gebühren für das
Bereitstellen des Systems sind identisch mit denen für die Wertgutscheine. Sie beinhaltet u.a. die Kosten für einen PC, für drei Ladeterminals und für bis zu 15 Händlerterminals. Einmalige Mehrkosten von 2000 DM entstanden für die
Erstbereitstellung der Chipkarten. Das Chipkartensystem ist nicht völlig neu, wird aber im Land Brandenburg noch nicht von sehr vielen Kreisen benutzt. Bislang waren es zwei; das Havelland kommt als dritter hinzu. |