Ölsaatenanbau wird liberalisiert

 ... „Der jährliche Rückgang im Anbau und die fallenden Preise haben dafür gesorgt, dass es das Landesministerium nun jedem Unternehmen selbst überlassen will, auf wie viel Prozent seiner Ackerbaufläche es Raps, Sonnenblumen oder Rübsen anbauen möchte.“

Die Kappungsgrenze ist ein agrarpolitisches Instrument, mit dem vor allem die Regierungen der neuen Bundesländer sicherstellen wollten, dass eine bestimmte Ertragsmenge bei Ölsaaten nicht überschritten wird. Im so genannten „Blair-House-Abkommen“, das die Europäische Union mit anderen landwirtschaftlichen Mächten wie den USA abgeschlossen hat, sind jährliche Erträge festgeschrieben, die nicht übertroffen werden dürfen. Diese Mengen wurden auf die einzelnen Mitgliedsstaaten herunter gerechnet, so dass genau feststeht, wie viel Ölfrüchte etwa Deutschland und da wiederum die einzelnen Länder im Jahr ernten dürfen. Die Umsetzung wird über das Geld geregelt -  nur  für den Ertrag der zugelassenen Fläche wird die Prämie gezahlt, die den Anbau für den Bauern erst wirtschaftlich interessant macht. „Für Brandenburg hieß das bislang, dass ein Unternehmen auf acht einhalb Prozent seiner Ackerfläche prämiengestützte Ölpflanzen anbauen konnte“, erklärt Eule.

Dass nach dem Wegfall dieser Einschränkung nun auf Brandenburger Feldern nur noch Raps und Sonnenblumen wachsen könnten, damit ist nach Eules Einschätzung nicht zu rechnen: „Dagegen spricht die landwirtschaftliche Praxis und der Markt.“ Allein schon die nötige Fruchtfolge sorge dafür, dass kein Run auf die Ölsaaten einsetzt wird.