... „Wir gehen damit auf den Wunsch vieler potentieller Antragsteller ein, die um mehr Zeit gebeten haben, um die von uns geforderten Unterlagen korrekt abliefern zu können“, erklärt Kämmerling. Auch der Urlaubszeit werde so besser Rechnung getragen. „Jeder hat nun also noch einmal Zeit, seine Projekte vorzustellen und sich um Förderung zu bewerben“, betont der Amtsleiter, der auf dieses Förderprogramm
besonders stolz ist: Der Landkreis Havelland ist der einzige Kreis in Brandenburg, der auf diese Weise das Tourismusgewerbe motivieren will. Gefördert werden kann die Verbesserung der Ausstattung und bauliche Maßnahmen
in touristischen Betrieben hinsichtlich Familienfreundlichkeit und Saisonverlängerung. Das kann sein:
- Einrichtung von Gästeaufenthaltsräumen, Fitness-Center, Sauna, Dampfbad, Solarium - Sportgeräte, Boots- und Fahrradverleih
- Schaffung von Voraussetzungen für Tischtennis, Federball, kleine Ballspielarten - Einrichtung eines Kinderspielplatzes - Beheizbarkeit der Räumlichkeiten für die Gäste.
Außerdem geht es um die Verbesserung der innerörtlichen touristischen Leitsysteme und der Markierung von Rad-, Reit- und Wanderwegen zur besseren
Orientierung auswärtiger Besucher. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Förderung der Einrichtung von Rast- und Grillplätzen, Schutzhütten und Aussichtspunkten. Eine Zuwendung von maximal 30 Prozent der Gesamtkosten kann jedoch nur
gewährt werden, wenn die förderfähigen Kosten mindestens 5 TDM, aber höchstens 20 TDM betragen. Anträge können Privatpersonen, gewerbliche Unternehmen sowie Gemeinden stellen.
Antragsformulare sowie die Richtlinien sind erhältlich beim Landkreis Havelland, Amt für Wirtschaftsförderung. Nähere Informationen erteilt Frau Schill, Tel.-Nr. 03385/5511322. |