... Ulrich Jahn ging zu Beginn seines Referates noch einmal auf die entscheidenden Punkte der Leitlinien ein: Für die Ämter im engeren Verflechtungsraum um Berlin ist in der Regel der Zusammenschluss zu einer amtsfreien Gemeinde vorgesehen. Auch für die Ämter im äußeren Entwicklungsraum, die nicht dauerhaft über 5.000 Einwohner zählen, sei dies der vorgesehene Weg. Bei den größeren Städten im Kreis käme die Eingliederung von Umlandgemeinden in Betracht, wenn eine enge bauliche Verflechtung bestehe, die anzustrebende Entwicklung einer Stadt dies erfordere oder die Eingliederung für die gemeinsame Erledigung einer Mehrzahl wichtiger Verwaltungsaufgaben erforderlich sei oder der ständige Bestand einer Umlandgemeinde nicht gesichert sei. Die Ämter sollten in Zukunft mindestens drei aber nicht mehr als sechs amtsangehörige Gemeinden aufweisen. Die Mindesteinwohnerzahl der Ämter solle dauerhaft über 5.000 Einwohnern liegen und die der amtsangehörigen Gemeinden nicht unter 500. Ulrich Jahn führte aus, die Reform werde Gemeindegrenzen ändern, die künftigen Ortsteile behielten aber ihren Namen und die Verwaltung bleibe in der
Regel am gleichen Ort. Vorgesehen sei, dass die Ortsteile in Zukunft auch selbst Empfänger von Fördermitteln sein könnten. Die Ortsteilsbürgermeister sollen erweiterte Befugnisse erhalten. Von den Änderungen der Gemeinde- und
Amtsordnung, die z.Z. im Ministerium erarbeitet werden, sei daher im Ergebnis eine größere Bürgernähe und effektivere Strukturen zu erwarten. Des Weiteren informierte er die Anwesenden darüber, dass die Landesregierung für die
Jahre 2001 bis und 2003 jeweils 30 Mio. DM für einen Schuldentilgungsfonds zur Verfügung stellen werde, damit mögliche Zusammenschlüsse nicht durch eine hohe Schuldenlast einzelner Gemeinden verhindert würden. Druckfrisch
präsentierte Herr Jahn den Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen SPD und CDU zu den Leitlinien der Landesregierung für die Entwicklung der Gemeindestruktur im Land Brandenburg. Mit dieser Entschließung vom vergangenen
Mittwoch machte sich die Landtagsmehrheit den Kabinettsbeschluss zu den Leitlinien zu eigen und forderte die Landesregierung auf, die erforderlichen flankierenden Gesetzesänderungen schnellstmöglich dem Landtag vorzulegen. Noch
im Oktober ist offenbar mit einem Gesetzentwurf zu rechnen, der auch die konkreten Vorschläge zur Gestaltung der Ortsteilverfassung enthalten wird. Herr John machte deutlich, dass den Kommunen für die Umsetzung der Reform nicht
mehr viel Zeit bliebe, da der Landtag bereits deutlich vor Ablauf der Freiwilligkeitsphase im März 2002 über den Stand der Umsetzung der Leitlinien informiert werden wolle. Mit dieser Entschließung der Regierungsfraktionen, die im
Landtag über zwei Drittel der Stimmen verfügten, habe die Gemeindegebietsreform einen weiteren wichtigen Impuls erhalten. In dem mit Spannung erwarteten Teil seines Vortrages stellte Herr Jahn vor, wie der Vorschlag des
Innenministeriums für den Landkreis Havelland konkret aussieht: Für Dallgow-Döberitz und Falkensee
sieht das Ministerium keinen Handlungsbedarf, ein freiwilliger Zusammenschluss beider würde aber unterstützt. Für die Ämter im engeren Verflechtungsraum Ketzin, Brieselang und Schönwalde (Glien) schlägt das
Ministerium „ohne Wenn und Aber“ die Umwandlung in eine amtsfreie Gemeinde vor. Das gleiche gilt für das Amt Wustermark, hier würde auch ein freiwilliger Zusammenschluss mit Dallgow-Döberitz unterstützt. Für das Amt
Nauen-Land als Kragenamt um die Stadt Nauen schlägt das Ministerium die Eingliederung in die Stadt Nauen
vor. Vorstellbar und leitbildgerecht wäre auch die Eingliederung von Teilen des Amtes und die Eingliederung einiger Gemeinden „in benachbarte Strukturen“. Die Stadt Nauen
soll nach diesem Vorschlag Umlandgemeinden aufnehmen und amtsfrei bleiben. Für das Amt Nennhausen
sieht das Innenministerium die Umwandlung in eine amtsfreie Gemeinde vor, da die Einwohnerzahl des Amtes nach den dem Innenministerium vorliegenden Prognosen weiter sinken werde und die notwendigen 5.000 Einwohner für ein Amt nicht dauerhaft erreicht werden. Für die Ämter
Milow und Premnitz
bevorzugt das Ministerium den Zusammenschluss zu einer einzigen amtsfreien Gemeinde. Als Alternative kann man sich im Ministerium jeweils eine amtsfreie Gemeinde aus den Gemeinden des Amtes Milow und des Amtes Premnitz vorstellen. Das Amt
Rathenow soll zu einer amtsfreie Gemeinde werden, also die Gemeinden des Amtes in die Stadt Rathenow eingegliedert werden. Die Ämter Rhinow und Friesack
können, wenn sich die Gemeinden untereinander zu nicht mehr als sechs Gemeinden zusammenschließen, bestehen bleiben. Als Alternative kann sich das Ministerium auch einen Zusammenschluss zu jeweils einer amtsfreien Gemeinde vorstellen.
Herr Jahn machte deutlich, dass es sich bei diesen Vorschlägen um die ersten Vorstellungen des Ministeriums des Innern handele, die jetzt in den Ämtern und Gemeinden diskutiert werden müssten. Landrat Dr.Schröder kündigte an,
dass der Landkreis ab Mitte November in eine Reihe von Veranstaltungen diesen Diskussionsprozess vor Ort weiter begleiten und moderieren werde. Wo dies nötig sei werde der Landkreis gegebenenfalls aus der Kenntnis vor Ort auch
eigene Vorschläge entwickeln. Der Landrat betonte, dass es nunmehr gemeinsame Aufgabe aller Beteiligten sei, aufgrund der Vorschläge des Ministeriums die Diskussion vor Ort voranzutreiben. |