08.08.2001 - Wirtschaftsförderungsamt informiert: Richtlinie des Arbeitsministeriums für mehr Arbeitsschutz in kleinen und mittleren Unternehmen
Eine neue Förderrichtlinie hat das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen (MASGF) erlassen. Für das Schaffen von gefährdungsfreien, sicheren Arbeitsplätzen und die Qualifikation von Mitarbeitern stehen bis zum Jahr
2006 Fördermittel der EU in Höhe von 14,3 Millionen DM zur Verfügung. Darüber informiert das Amt für Wirtschaftsförderung. Die „Richtlinie zur sicherheitsgerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen und Technologien“, die vor allem
kleine und mittelständische Betriebe anspricht, stützt sich auf zwei verschiedene europäische Strukturfonds: Technische Investitionen für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz können mit bis zu 50 Prozent aus dem Europäischen Fond für
regionale Entwicklung (EFRE) bezuschusst werden. Aus dem Europäischen Sozialfond (ESF) wird die Qualifizierung der Beschäftigten für den Einsatz neuer Technologien und für geänderte Arbeitsabläufe bis zu 50 Prozent gefördert. Mit
diesem neuen Förderangebot will das Ministerium kleine und mittelständische Unternehmen dabei unterstützen, moderne und gesunde Arbeitsbedingungen zu schaffen - trotz oftmals geringer Finanzdecke. Welche Voraussetzungen für
die Förderung gelten sowie nähere Informationen zur Förderrichtlinie sind beim Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Horstweg 57 in Potsdam, Tel.: 0331 86 830 zu erhalten. |