Förderung von ambulanten Diensten

08.10.2001 - Förderung von ambulanten Diensten nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz, § 16a - Antragstellung im Jahr 2002

Seitens des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen (MASGF) sind für die Förderung von ambulanten Diensten im Planansatz für den Landeshaushalt 2002 Mittel in Höhe der Vorjahre vorgesehen.  Für den Landkreis Havelland wären das zweckgebunden ca. 1,5 Millionen DM.

Antragsformulare dazu sind vom Land noch nicht entwickelt worden. Um den Maßnahme-trägern eine solide Vorbereitung zu ermöglichen, hat jedoch das Sozialamt des Landkreises Havelland eigene Formulare entwickelt.

Diese und eine Kopie des Runderlasses des MASGF zu den Vergabekriterien liegen im Sekretariat des Sozialamtes aus. Die ausgefüllten Antragsformulare mit einer schriftlichen Erläuterung können bis zum 16.11.2001 im Sozialamt des Landkreises Havelland eingereicht werden.

Bei Antragstellung ist die Maßnahme selbst als Gefüge geförderter und nichtgeförderter Beschäftigter mit Ziel, konkreten Vorhaben, Finanzierungsplan kurz und aussagefähig darzustellen. Ebenso ist die Qualifikation der Person, für die Personalkosten beantragt werden, nachzuweisen (Berufserlaubnis).

Vereine müssen eine aktuelle Satzung einreichen; private Dienste benötigen zur Antragstellung eine Kopie der Dienstverträge nach SGB V bzw. XI sowie des Pflegekonzeptes und ggf. einen Auszug aus dem Handelsregister.

Es werden nur Anträge bearbeitet, die frist- und formgerecht sowie unter Beachtung der vorgegebenen Kriterien eingehen.