09.04.2001 - Einmaliger Heizkostenzuschuss Noch bis zum
30. April 2001 ist Gelegenheit, den einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 5,00 DM/qm Wohnfläche zu beantragen. Das Gesetz über die Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses wurde von der Bundesregierung beschlossen,
um die finanziellen Auswirkungen der gestiegenen Rohölpreise abzufedern. Wohngeldempfänger, die in der Zeit vom 01.10.2000 bis 31.03.2001 mindestens 3 Monate hintereinander Wohngeld bezogen haben, erhalten diesen Zuschuss
von Amts wegen, eine extra Beantragung ist nicht notwendig. Außerdem haben Personen Anspruch, die im oben genannten Zeitraum drei aufeinanderfolgende Monate lang ein monatliches Einkommen von höchstens 1.650,00 DM -eine
Person, 2.300,00 DM – 2 Personenhaushalt, 2.850,00 DM – 3-Personenhaushalt, 3.400,00 DM – 4 Personenhaushalt zuzüglich 550,00 DM für jede weitere Person. Anspruch können aber auch Personen mit einem höheren Erwerbseinkommen
haben, da aufgrund des Gesetzes noch Absetzungen vom Erwerbseinkommen erfolgen. BaföG-Empfänger oder Bezieher von Ausbildungsbeihilfe erhalten einmalig 100,00 DM Heizkostenzuschuss. Für den genannten Personenkreis ist eine
Beantragung notwendig. Der Antrag kann noch bis zum 30.04.2001 bei den Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in 14712 Rathenow, Platz der Freiheit 1 und 14641 Nauen, Goethestr. 59/60, bei den Sozialämtern der
Ämter und Gemeinden des Landkreises sowie beim Sozialamt der Kreisverwaltung, Platz der Freiheit1, 14712 Rathenow, gestellt werden. |