Einmaliger Heizkostenzuschuss

09.04.2001 - Einmaliger Heizkostenzuschuss

Noch bis zum 30. April 2001 ist Gelegenheit, den einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 5,00 DM/qm Wohnfläche zu beantragen. Das Gesetz über die Gewährung  eines einmaligen Heizkostenzuschusses wurde von der Bundesregierung beschlossen, um die finanziellen Auswirkungen der gestiegenen Rohölpreise  abzufedern.

Wohngeldempfänger, die in der Zeit vom 01.10.2000 bis 31.03.2001 mindestens 3 Monate hintereinander Wohngeld bezogen haben, erhalten diesen Zuschuss von Amts wegen, eine extra Beantragung ist nicht notwendig.

Außerdem haben Personen Anspruch, die im oben genannten  Zeitraum drei aufeinanderfolgende Monate lang ein monatliches Einkommen von höchstens 1.650,00 DM -eine Person, 2.300,00 DM – 2 Personenhaushalt, 2.850,00 DM – 3-Personenhaushalt, 3.400,00 DM – 4 Personenhaushalt zuzüglich 550,00 DM für jede weitere Person.

Anspruch können aber auch Personen mit einem höheren Erwerbseinkommen haben, da aufgrund des Gesetzes noch Absetzungen vom Erwerbseinkommen erfolgen. BaföG-Empfänger oder Bezieher von Ausbildungsbeihilfe erhalten einmalig 100,00 DM  Heizkostenzuschuss. Für den genannten Personenkreis ist eine Beantragung notwendig.

Der Antrag kann noch bis zum 30.04.2001 bei den Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in 14712 Rathenow, Platz der Freiheit 1 und 14641 Nauen, Goethestr. 59/60, bei den Sozialämtern der Ämter und Gemeinden des Landkreises sowie beim Sozialamt der Kreisverwaltung, Platz der Freiheit1, 14712 Rathenow, gestellt werden.