Lohnkostenzuschüsse für private Arbeitgeber

09.05.2001 - Lohnkostenzuschüsse für private Arbeitgeber - Neue Richtlinie des Landkreises läuft gut an

Private Arbeitgeber können seit kurzem Lohnkostenzuschüsse vom Landkreis erhalten, wenn sie Sozialhilfeempfänger einstellen. Die Unterstützung beträgt bis zu 1.500 DM monatlich für ein Jahr.

Bedingung ist, dass mit dem Hilfeempfänger ein unbefristeter oder befristeter Arbeitsvertrag über eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten abgeschlossen wird.

Die finanziellen Mittel für das Programm werden gemeinsam vom Sozial- und Wirtschaftsförderamt des Landkreises Havelland zur Verfügung gestellt. „Wir wollen besonders kleineren Bau- und Handwerksbetrieben, Landwirten und Gewerbetreibenden die Möglichkeit bieten, zusätzlich Arbeitskräfte einzustellen“, erläutert Bruno Kämmerling, Leiter des Amtes für Wirtschaftsförderung das Ziel der Richtlinie.

Danach hat die Bezahlung des Arbeitnehmers tarifgerecht bzw. in ortsüblicher Höhe zu erfolgen. Das Bruttoarbeitsentgelt soll mindestens 1576 DM betragen. Eine weitere Voraussetzung für die Förderung ist, dass dem Arbeitnehmer unmittelbar vor der Einstellung laufende Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt wurde und er beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet ist.

24 Arbeitgeber beantragten im vergangenen Monat bereits eine  Vermittlung von Arbeitskräften beim Sozialamt. „Nur in einem Fall konnte bisher kein geeigneter Arbeitnehmer vermittelt werden“, resümiert  Kämmerling. Damit erhalten jetzt 23 Arbeitgeber Lohnkostenzuschuss für einen neuen Mitarbeiter. In acht Fällen ist eine Vermittlung in Baubetrieben erfolgt, führt Kämmerling aus, und sechs Personen haben eine Anstellung im Handel gefunden.

Besonders erfreut ist man in der Kreisverwaltung darüber, dass mehr als die Hälfte der ehemaligen Sozialhilfeempfänger aus Rathenow stammen. „Wir wissen zwar, dass wir mit dem Förderprogramm nur einen Bruchteil der rund 3.600 Hilfeempfänger in den ersten Arbeitsmarkt zurückführen können. Aber jede Mark, die anstelle von Sozialhilfe in produktive Tätigkeit fließt, ist eine sinnvolle Investition in die Zukunft der Sozialsysteme“, so der Amtleiter.

Antrag und Fragen zu dem Förderprogramm können im Sozialamt des Landkreises an Herrn Müller, Tel. 03385 /  55 12 491 gerichtet werden.