Landrat verteilt zusätzliche Mittel nach Paragraph 21 GFG

09.08.2001 - Landrat verteilt zusätzliche Mittel nach Paragraph 21 GFG für Projekte im Amt Rathenow

Landrat Dr. Burkhard Schröder hat jetzt Mittel nach § 21 Gemeindefinanzierungsgesetz für Projekte des Amtes Rathenow in Reihenfolge vergeben, die bislang hier nicht oder nicht vollständig berücksichtigt wurden. Damit folgt der Landrat einem Kreistagsbeschluss vom 19. Februar 2001 (Beschluss 245/01, Pkt.5

Im Ergebnis der Verhandlungen mit der LEG steht nun fest, dass der Eigenanteil der Stadt Rathenow für das Kulturhaus in Höhe von 520.000 DM im laufenden Jahr nicht mehr benötigt wird. Diese Mittel waren Rathenow über das Gemeindefinanzierungsgesetz, Paragraph 21, zugewiesen worden.

Demzufolge werden jetzt folgende vier Projekte zusätzlich nach §21 GFG gefördert:

Schulkomplex Rathenow Ost, Fenstererneuerung

Hier waren 306.000 DM beantragt worden; berücksichtigt werden konnten bislang unter §21 nur 216.054 DM. Die verbleibende Summe von 89.946 DM wird nun umverteilt. Damit wird die Maßnahme komplett gefördert.

Auf der Nachrückerliste für §21 standen vom Amt Rathenow ganz vorn:

Jahn-Gymnasium, Sanierung Sporthalle   beantragt u. bewilligt      63.000 DM
Radweg bis zur Gemarkungsgrenze Ferchesar  beantragt u. bewilligt  126.000 DM
Jugend- und Gemeindezentrum Göttlin  beantragt: 315.000 DM    bewilligt:  241.054 DM