Sanierung des Grundwasserschadens

09.10.2001 - Sanierung des Grundwasserschadens im Bereich Wasserwerk Rathenow beginnt

Nach langen, schwierigen Verhandlungen, etlichen Gutachten und nach Einschaltung des Brandenburgischen Umweltministeriums hat der Landkreis Havelland endlich erreicht, dass die Brandenburgische Bodengesellschaft (BBG) mit der Sanierung des Grundwasserschadens im Einzugsbereich des Rathenower Wasserwerkes beginnt.

Die Verunreinigung des Wassers mit leichtflüchtigen Chlorkohlenwasserstoffen (LCKW), die im Sommer 1996 festgestellt wurde, hat ihren Ausgang auf Flächen der BBG genommen.

Die BBG hat sich verpflichtet, noch in diesem Jahr die ersten Sanierungsbrunnen und die Reinigungsanlage im Rathenower Stadtwald zu errichten sowie deren Betrieb aufzunehmen, berichtet Umweltamtsleiter Blume. Die Planungen der kompletten Sanierungsmaßnahme werden  bis Februar 2002 abgeschlossen sein, so dass die gesamte Sanierungsanlage im April 2002 fertiggestellt sein soll.

Um die Sanierung gab es jahrelange Uneinigkeit:

Das Umweltamt des Landkreises, das als Untere Abfallwirtschaftsbehörde für Grundwasserkontaminationen zuständig ist, hatte nach Feststellung der LCKW-Belastung im Zuge der regelmäßigen Überprüfung der Wasserqualität ein Fachunternehmen mit der Gefahrenabwehr beauftragt. Daraufhin wurde festgestellt, dass die Schadstofffahne im Grundwasser den Einzugsbereich des Rathenower Wasserwerkes erreicht hatte. Auflagen zum Betrieb der einzelnen Brunnen sowie eine zusätzliche Aufbereitung des Trinkwassers mit Aktivkohlefiltern wurden damals angeordnet.

Auf der Suche nach der Schadstoffquelle rückte das ehemals militärisch genutzte Gelände an der Rudolf-Breitscheid-Straße (heute in BBG-Verwaltung)  immer mehr in das Blickfeld. Im Zuge der Sanierungsuntersuchung wurde es als Ausgangspunkt der Verschmutzung identifiziert, auch wenn andere Altlastenflächen ursprünglich ebenfalls unter Verdacht standen. Die anderen Verdachtsflächen wurden jedoch nicht bestätigt.

Eine Sanierung des Grundwasserschaden wurde vom Umweltamt immer als unabdingbar vertreten. Varianten für Sanierungsmaßnahmen wurden erarbeitet, bei denen der Flächeneigentümer BBG oftmals andere Auffassungen vertrat als die vom Umweltamt beauftragten Fachfirmen. Mit der jetzt erzielten Einigung besteht jedoch berechtigte Hoffnung, dass der Grundwasserschaden in absehbarer Zeit behoben wird.