Neue Förderrichtlinien zur Nutzung regenerierbarer Energien

10.05.2001 - Neue Förderrichtlinien zur Nutzung regenerierbarer Energien

Mit Beschluss vom 23.03.2001 hat die Bundesregierung die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen erneuerbarer Energien geändert.

Durch Zuschüsse oder Darlehen können Investitionen für den Einsatz folgender Anlagen gefördert werden:

  • Solarkollektoranlagen,
  • Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse und Biogasanlagen,
  • Wasserkraftanlagen,
  • Photovoltaikanlagen für Schulen sowie
  • Anlagen zur Nutzung der oberflächenfernen Geothermie.

Nicht mehr gefördert werden Wärmepumpenanlagen.

Die Richtlinien und Antragsformulare sind im Amt für Wirtschaftsförderung, Platz der Freiheit 1 in 14712 Rathenow erhältlich. Telefonische Informationen erhalten Sie unter der Tel. Nr.: 03385/551 1322.