10.05.2001 - Neue Förderrichtlinien zur Nutzung regenerierbarer Energien Mit Beschluss vom 23.03.2001 hat die Bundesregierung die
Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen erneuerbarer Energien geändert. Durch Zuschüsse oder Darlehen können Investitionen für den Einsatz folgender Anlagen gefördert werden:
Nicht mehr gefördert werden Wärmepumpenanlagen. Die Richtlinien und Antragsformulare sind im Amt für Wirtschaftsförderung, Platz der Freiheit 1 in 14712 Rathenow erhältlich. Telefonische Informationen erhalten
Sie unter der Tel. Nr.: 03385/551 1322. |